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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
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Stadt Kloten
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Inhalt

Bauen

Publikationen Bauprojekte

Neue Bauprojekte werden jeweils Donnerstags publiziert. Die aktuellen Baugesuche finden Sie unter: https://www.kloten.ch/baupublikationen

Unter den Abo-Diensten: https://www.kloten.ch/newsletter können Sie den Newsletter zu neuen Bauprojekten per Email abonnieren.

 

Baubewilligungsverfahren

Die Baupolizei ist Koordinationsstelle für die Abwicklung von Baubewilligungen und Auskunftsstelle für Fragen rund ums Bauen.

Bauvorhaben sind bewilligungspflichtig. Es gibt allerdings Ausnahmen. In der Bauverfahrensordnung des Kantons Zürich (Link zum Dokument) ist geregelt, für welche Bauvorhaben keine Bewilligung benötigt wird.

 

Grundbuchauszug

Für einige Bauvorhaben benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Diesen erhalten sie beim Grundbuchamt Bassersdorf.

Abwasserentsorgung (Planung + Unterhalt)

Durch Planung, Bau und bauliche sowie betriebliche Instandhaltung der Abwasseranlagen wird für einen nachhaltigen Gewässerschutz durch kleinstmögliche Umweltemissionen aus der Kanalisati…

Durch Planung, Bau und bauliche sowie betriebliche Instandhaltung der Abwasseranlagen wird für einen nachhaltigen Gewässerschutz durch kleinstmögliche Umweltemissionen aus der Kanalisation bzw. den Sonderbauwerken gesorgt.

  • Unterhalt und Betrieb der öffentlichen Kanalisation und Spezialbauwerke (Reinigung, Zustandserfassung, Auswertung des öffentlichen Kanalnetzes, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung)
  • Unterhalt und Betrieb Spezialbauwerke (Werterhaltung, Inspektion, Service und Reparatur von Maschinen, Geräten und Einrichtungen in Regenbecken, Pumpwerken, Regenüberläufen, etc.)
  • Zustandsüberwachung der Grundstücksentwässerung. Hier erfahren Sie mehr: www.hausinfo.ch
  • Vernehmlassungen zu Grundstücks-Entwässerungsanlagen
  • Bewilligung und Baukontrolle privater Abwasseranlagen, siehe Baupolizei
  • Baukontrolle und Überwachung der Baustellenentwässerung
  • Rechnungsstellung Grund- und Benutzungsgebühren
  • Entleerung Strassensammler
  • Betrieb und Unterhalt öffentliche WCs
  • Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Brunnenanlagen


Abwassergebühren-Ansätze:

Die Abwassergebühren wurden per Stadtratsbeschluss 125-2011 festgesetzt auf:

Grundgebühr: Fr. 0,10 pro m2 gewichtete Fläche exkl. MwSt. (Art. 6 GebV);
Mengengebühr: Fr. 1,30 pro m3 Wasserverbrauch exkl. MwSt. (Art. 5 GebV).

 

Haben Sie Fragen oder bauliche Probleme an Ihrer privaten Hauskanalisation? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 

Für planungsspezifische Fragen bei Neu- und Umbauten an Grundstücksentwässerungsanlagen steht Ihnen die Baupolizei gerne zur Verfügung.

Kontakte

Abwasserentsorgung (Planung und Unterhalt):
Leiter Planung/Infrastruktur + Forst
Daniel Bär
044 815 17 43
tiefbau+unterhalt@kloten.ch

Abwasserentsorgung (Unterhalt):
Leiter Tiefbau + Infrastruktur
Vito Labarile
044 815 17 50
vito.labarile@kloten.ch

Kläranlage:
Abwasserreinigung Kloten/Opfikon
Rohrstrasse 49
CH- 8152 Glattbrugg
Tel. 044 874 17 17
Fax 044 810 42 60
E-Mail: info@klaeranlage.ch

Planauskünfte Leitungskataster Abwasser:

Gossweiler Ingenieure AG
Lindenstrasse 23
8302 Kloten 
si-kloten@gossweiler.com
Tel. 044 815 51 00

Aufgrabungen öffentl. Grund

Die allgemeinen Bedingungen für Grabarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen sind zwingend einzuhalten. Siehe auch: Grabenaufbruchsgesuch
Die allgemeinen Bedingungen für Grabarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen sind zwingend einzuhalten.
Siehe auch: Grabenaufbruchsgesuch

Aufgrabungsbewilligung

Für jegliche Grabarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen (Strassen, Wege, Plätze) ist zwingend frühzeitig ein Grabenaufbruchsgesuch einzureichen. Dieses kann auf dem Postweg, per Mail o…

Für jegliche Grabarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen (Strassen, Wege, Plätze) ist zwingend frühzeitig ein Grabenaufbruchsgesuch einzureichen. Dieses kann auf dem Postweg, per Mail oder Fax an die Abteilung Tiefbau/Unterhalt + Forst zur Genehmigung gesendet werden. Arbeiten ohne bewilligtes Grabenaufbruchsgesuch werden geahndet und führen zu einem sofortigen Baustopp.

Bitte beachten Sie ebenfalls die allgemeinen Bedingungen für Aufgrabungen sowie die Normalien der Stadt Kloten .

Kontakt: Tiefbau/Unterhalt + Forst, Tel. 044 815 17 47

Aufgrabungsgesuch

Bauabfälle

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) müssen Baubewilligungsgesuche Auskunft geben über die anfallenden Bauabfälle…

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) müssen Baubewilligungsgesuche Auskunft geben über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung sowie deren Entsorgung. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.

Verordnung VVEA Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA)

Baubewilligungsverfahren für Bauabfälle

Umgang mit Bauabfällen bei Bauvorhaben

 

Baugesuche einreichen

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Eröffnung des Entscheids ab. Ausserdem …

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Eröffnung des Entscheids ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Die Baugesuchsformulare können Sie hier beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Die aktuell gültige Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie den Zonenplan finden Sie in der Gesetzessammlung.

Biodiversität auf Dächern

  Richtlinien für die Dachbegrünung Bei Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen gelten in Kloten die Richtlinien für die ökologische Umgebungsgestaltung bei der Begrünung v…
Dachgarten

 

Richtlinien für die Dachbegrünung

Bei Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen gelten in Kloten die Richtlinien für die ökologische Umgebungsgestaltung bei der Begrünung von Dächern, bei Regelbauten gilt diese Richtlinie als Empfehlung. (s. Link unter Publikationen)

 

Grüne Dächer

Flachdächer sollten nicht nur für die Energiegewinnung sondern auch als Aufenthalts- und Freiraum genutzt werden können. Insbesondere im dicht überbauten Stadtgefüge kommt der Dachlandschaft immer grössere Bedeutung als ökologische Infrastruktur, aber auch als Erholungsraum zu.

Der Leitfaden "Dachbegrünung – Vielfalt auf dem Dach" der Stadt Baden zeigt wie begrünte und beschattete Dachfläche ausgestaltet werden können.

Die Dachbegrünung soll dabei einheimische Grosssträucher und Bäume enthalten und als Lebensraum für verschiedene Tierarten dienen.

 

Photovoltaik und grüne Dächer

Auch für die Energiegewinnung genutzte Bereich einer Dachfläche müssen begrünt werden. Dachflächen sind gemäss der Broschüre Dachbegrünung und Solarenergieanlagen von Swissolar oder der Checkliste Dachbegrünungen und Solaranlagen von Grün Stadt Zürich ökologisch zu gestalten. Einige weitere Beispiele finden Sie auch in der Broschüre EnergieGrünDach.

 

Vogelschutz

Die Mauersegler in der Gemeinde Kloten haben in den letzten Jahren stark abgenommen. Da diese Flugkünstler aufgrund Sanierungen und Abbruch von älteren Bauten immer mehr unter Druck geraten, befürwortet die Gemeinde im Sinne des ökologischen Ausgleichs das Anbringen von künstlichen Nisthilfen. Mit leicht realisierbaren Massnahmen lassen sich an Neubauten alternative Nistplätze schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen zu Gebäudebrüter

 

Sicherheitszonenplan

Speziell in Kloten muss der Sicherheitszonenplan eingehalten und die zu erwartende Höhe der Bäume bei der Planung mitberücksichtigt werden.

Biodiversität im Garten

Richtlinien für die Umgebungsgestaltung Bei Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen gelten in Kloten die Richtlinien für die ökologische Umgebungsgestaltung, bei Regelbauten g…
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Richtlinien für die Umgebungsgestaltung

Bei Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen gelten in Kloten die Richtlinien für die ökologische Umgebungsgestaltung, bei Regelbauten gilt diese Richtlinie als Empfehlung. (s. Link unter Publikationen)

 

Extensive Bereiche

  • Gestalten Sie Ihre Umgebungsflächen mit einheimischen artenreichen Gehölzen und Blütenpflanzen. Indem Sie Bäume mit Blütenpflanzen unterpflanzen, tragen Sie einen weiteren Beitrag zur Biodiversität bei.

 

Blütenpflanzen

  • Verwenden Sie nur einheimische Ruderal-, Blumenwiesen- resp. Wildstaudenmischungen. Eine grosse Auswahl finden Sie auf der Onlineplattform „Floretia“ und bei „Regio Flora“.
  • Auf Futureplanter können Sie einheimische Wildpflanzen bestellen, welche speziell seltene Wildbienen und Schmetterlinge fördern.

 

Gehölze

 

Vernetzung

  • Achten Sie darauf, dass die ökologische Vernetzung gewährleistet ist. Vermeiden Sie durchgehende Mauern entlang von Parzellengrenzen.

 

Ökologische Strukturen

Wir empfehlen Ihnen nebst Hecken und Bäumen mindestens drei der folgenden Strukturen:

  • Stein- und Asthaufen
  • Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse
  • Wildbienenhäuser
  • Feuchtbiotope
  • Fassadenbegrünungen
  • Ruderalflächen auf Kies- und Sandflächen

Erdsonden und Grundwasserwärme

Nutzung von Erdwärme Die Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärme mit Erdsonden oder aus dem Grundwasser ist in Kloten je nach Stadtteil verschieden. Folgende Karten zeigen die Möglichkeite…

Nutzung von Erdwärme

Die Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärme mit Erdsonden oder aus dem Grundwasser ist in Kloten je nach Stadtteil verschieden. Folgende Karten zeigen die Möglichkeiten auf. 

Kann ich bohren?

Diese Karte zeigt direkt, ob für Ihr Gebäude eine Erdwärmesonde möglich wäre.

Erdwärme Nutzungsatlas Kanton Zürich 

Diese Karte zeigt sowohl die Eignung für Grundwasserwärme und Erdsonden in Kloten.

 

Bewilligung

Für die Nutzung von Erdwärme mit Erdsonden oder Grundwasserwärmepumpen ist das AWEL zuständig. Gesuche müssen bei der Baupolizei eingereicht werden. 

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim AWEL.

AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
T 043 259 32 02
F 043 259 42 99
awel@bd.zh.ch

 

 

Feuerpolizei

Haben Sie im Rahmen eines Bauvorhabens, einer Veranstaltung oder eines Anlasses Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst scho…

Haben Sie im Rahmen eines Bauvorhabens, einer Veranstaltung oder eines Anlasses Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung die feuerpolizeilichen Massnahmen berücksichtigt werden können.

Sie erhalten bei uns auch die massgebenden Vorschriften und Merkblätter der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich.

Verantwortlich:
Gossweiler Ingenieure AG
Neuhofstrasse 34
8600 Dübendorf
044 802 77 11
si-kloten@gossweiler.com
www.gossweiler.com

Normalien Stadt Kloten / Leitfaden für Planer/innen und Architekten/innen

In der Normalien der Stadt Kloten sind die wichtigsten Ausführungsnormalien für die Anschlussperimeter von privaten Parzellen an den öffentlichen Grund enthalten. Die Normalien sollen de…
In der Normalien der Stadt Kloten sind die wichtigsten Ausführungsnormalien für die Anschlussperimeter von privaten Parzellen an den öffentlichen Grund enthalten. Die Normalien sollen den Planer/innen und Architekten/innen die Ausarbeitung ihrer Projekte erleichtern.

Pflanzenrückschnitt und Sichtbereiche

Der Fussgänger/innen- und Fahrzeugverkehr wird an Orten, wo das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, vielfach durch Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert und die V…
Der Fussgänger/innen- und Fahrzeugverkehr wird an Orten, wo das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, vielfach durch Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert und die Verkehrsübersicht bei Einmündungen und Kreuzungen verschlechtert. Für die Herstellung des gesetzlichen Zustandes gemäss dem Merkblatt für den Pflanzenrückschnitt zeigen sich alle
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer selbst verantwortlich.

Die Gemeindebehörden behalten sich vor, im Falle der Missachtung dieser Vorschriften die erforderlichen Anordnungen auf Kosten der Säumigen zu treffen.

Der Grundeigentümer oder Bewirtschafter kann die Grenze des Sichtbereichs bei Gemeindestrassen durch die örtliche Baubehörde der Stadt Kloten, bei Staatsstrassen durch den Kreisingenieur des Kantonalen Tiefbauamtes unentgeltlich bestimmen lassen.

Stadt Kloten, Tiefbau/Unterhalt + Forst, Tel. 044 815 17 47
Staatsstrassen, Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, UB 1, 043 257 91 10

Sicherheitszonenplan 2018

Der angepasste Sicherheitszonenplan 2018, öffentliche Auflage vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018 kann unter Publikationen eingesehen werden …

Der angepasste Sicherheitszonenplan 2018, öffentliche Auflage vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018 kann unter Publikationen eingesehen werden

Strassenbaustellen und -projekte

Infrastrukturprojekte der Stadt Kloten Informationen zu aktuellen kantonalen Baustellen im Bereich Tiefbau sind auf der Website des Tiefbauamts des Kantons Zürich zu finden. In den…

Infrastrukturprojekte der Stadt Kloten

Informationen zu aktuellen kantonalen Baustellen im Bereich Tiefbau sind auf der Website des Tiefbauamts des Kantons Zürich zu finden.

In den einzelnen Bauphasen muss jeweils mit Behinderungen und Umleitungen gerechnet werden. Änderungen am Bauprogramm infolge Witterung oder unvorhergesehenen Arbeiten sowie Ergänzungen sind laufend möglich. Neben den Strassenbaustellen sind auf dem Stadtgebiet auch kleinere örtliche Instandstellungsarbeiten vorgesehen, die keine grösseren oder länger andauernden Verkehrsbehinderungen verursachen. Mit Ausnahmen werden diese nicht explizit kommuniziert.

Die aktuellen und geplanten Strassen- und Infrastrukturprojekte der Stadt Kloten finden Sie unten.

Zivilschutz periodische Schutzraumkontrolle

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) Die Hauseigentümer/innen sind verpflichtet, die Schutzräume regelmässig zu unterhalten; in den Weisungen des Bundes ist dies vorgegeben. Das Team…

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

Die Hauseigentümer/innen sind verpflichtet, die Schutzräume regelmässig zu unterhalten; in den Weisungen des Bundes ist dies vorgegeben. Das Team PSK kontrolliert periodisch den Zustand der Schutzräume, es dient somit der Werterhaltung bestehender Infrastruktur.

Schutzräume sind in Qualitätsgruppen (A, B, C) eingeteilt. Sie dürfen - unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - zu privaten Zwecken genutzt werden, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Alle Schutzräume der Qualitätsgruppe A sind mindestens einmal pro sechs Jahre zu kontrollieren. Vor einer Kontrolle sind vom Hauseigentümer oder der Hauseigentümerin Vorbereitungsarbeiten zu treffen.

Vorbereitungsarbeiten

Kellerabteile im Schutzraum, in welchen die Aggregate sowie Notausstiege sich befinden, sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, müssen zugänglich sein.

Die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können. Allfällig wegnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.

Die Dichtungen an den Fensterdeckeln und Türen sind sauber und eingesetzt.

Für die Notausstiege mit Splitterschutz sind die Betonlamellen im Schutzraum bereit zu stellen.

Zur Prüfung der Ventilationsaggregate muss die Kurbel ungehindert gedreht werden können. Auch die elektrischen Ventilationsaggregate haben funktionstüchtig zu sein.

Wir bitten Sie, die Lüftungsaggregate regelmässig für kurze Zeit in Betrieb zu nehmen, damit Sie sich selber von der Funktionstüchtigkeit der Aggregate überzeugen können und diese nicht bis zur nächsten offiziellen Kontrolle festsitzen.

Termine und Kosten

Kontrollen werden 2 Monate vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos.

Kann der Schutzraum infolge irgendwelcher Behinderungen nicht kontrolliert werden, gehen die Kosten der Nachkontrollen zu Lasten des Hauseigentümers.

Für Terminverschiebungen wenden Sie sich bitte 30 Tage vor dem Kontrolltermin an den/die Schutzraumkontrolleur/in der Gemeinde:

Beat Brülhart, Tel. 044 815 14 28
E-Mail: psk.zsohw@kloten.ch

Für die gute Vorbereitung des Schutzraumes sind wir dankbar. 

Empfehlungen für den Unterhalt:

Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen

Video Unterhalt Schutzräume

Periodische Schutzraumkontrolle Kanton Zürich

  • Erläuterungen zur Durchführung
  • Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle

Periodische Schutzraumkontrolle Kanton Zürich

Schutzbauten Werterhaltung

Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz: Schutzbauten Werterhaltung

Aufhebung bestehender Schutzräume oder baulicher Umbau

Sollten bestehende Schutzräume ein Umbauvorhaben verunmöglichen oder stark erschweren, kann dem Kontrollorgan für die Schutzbauten ihrer Gemeinde ein Aufhebungsgesuch gestellt werden. Das Kontrollorgan leitet das Gesuch der Fachstelle Schutzbau des AMZ weiter.

 

Zugehörige Objekte