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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Wohnen

Energie- und Wasserversorgung

Wo immer ein Hahn aufgedreht wird, fliesst Wasser. Und wo immer ein Schalter gedrückt wird, ist Strom da. Augenblicklich! Und das während 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen pro Jahr.

Täglich werden in Kloten 4,6 Millionen Liter Trinkwasser und jährlich 250 Millionen Kilowattstunden Strom gebraucht.

Zuständig für Gas, Wasser und Strom in Kloten sind die Industriellen Betriebe Kloten AG (ibk).

Kontakt

Stadt Kloten
Raum + Umwelt
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 05
raum+umwelt@kloten.ch

Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle ist dafür verantwortlich, dass alle kontrollpflichtigen Anlagen (Öl, Gas, Holz) periodisch überprüft werden; die Abnahmemessungen produkteneutral durchgefü…

Die Feuerungskontrolle ist dafür verantwortlich, dass

  • alle kontrollpflichtigen Anlagen (Öl, Gas, Holz) periodisch überprüft werden;
  • die Abnahmemessungen produkteneutral durchgeführt werden;
  • die Anlagendaten ordnungsgemäss erhoben bzw. kontrolliert werden;
  • Stichproben vorgenommen werden;
  • der/die BetreiberIn informiert ist über den Zustand der Anlage 

 

Fachstelle Holz-Feuerungskontrolle

Kontrolleur:
Marc Flachsmann
Flachsmann Kaminfeger AG
Schachemerstrasse 1
8192 Glattfelden
Tel. 043 810 75 25
info@flachsmann-kaminfeger.ch
www.flachsmann-kaminfeger.ch

Fachstelle Öl-/Gas-Feuerungskontrolle

Kontrolleur:
Marcel Keller
MKB Marcel Keller
Feuerungskontrollen
Glattalstrasse 232
8153 Rümlang
Tel. 044 817 38 00
Fax 044 817 38 08
mail@marcelkeller.ch
www.marcelkeller.ch

Mieter/innenwechsel

Die Drittmeldepflicht beinhaltet Meldungen von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber die innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet we…

Die Drittmeldepflicht beinhaltet Meldungen von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber die innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.

Meldepflichtige Mutationen:

  • Ein- und Auszug von Hauptmietern
  • Ein- und Auszug von Untermietern (durch Hauptmieter oder Eigentümer zu melden)
  • Ein- und Auszug von Familienmitglieder
  • Interne Wohnungswechsel

Bitte folgen Sie dem Link unter Online-Dienste um einen Mieterwechsel zu melden.

Zugehörige Objekte