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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
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  • Donnerstag
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    07.15 – 13.30 Uhr

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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Schulstrasse 22

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Inhalt

Krankheits- und Behinderungskosten

Haben Sie Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV? In diesem Fall können Sie uns Ihre Krankheits- und Behinderungskosten einreichen. Dazu gehören insbesondere die Vergütung der Franchise und des Selbstbehaltes (max. CHF 1'000) Ihrer Krankenkasse. Es werden auch andere Leistungen vergütet. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unser Merkblatt sowie auch das Merkblatt für die Vergütung von Zahnbehandlungskosten.

Link Merkblatt: Krankheits- und Behinderungskosten

Link Merkblatt: Zahnbehandlungskosten

 

Zustellung der Krankheits- und Behinderungskosten inkl. Zahnbehandlungskosten

Um die Rückerstattung dieser Kosten zu beantragen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Senden Sie uns die Abrechnungen per E-Mail  zu. Somit profitieren Sie von einer rascheren Bearbeitung.
  • Sollten Sie uns Ihre Unterlagen in Papierform abgeben, so müssen diese noch digital verarbeitet werden, was eine längere Bearbeitung zur Folge hat.
  • Die Krankheits- und Behinderungskosten werden innerhalb von 30 Tagen abgerechnet
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie ihre Abrechnungen so rasch als möglich einreichen. Mahngebühren können wir nicht berücksichtigen.
  • Auch kann eine Abrechnung nicht berücksichtigt werden, wenn Sie älter als 15 Monate ist. Hier zählt das Abrechnungsdatum der Krankenkasse

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