Wohnen Sie in Kloten und möchten Sie sich für den Bezug von Zusatzleistungen zur AHV/IV anmelden? Hierfür bitten wir Sie, das unten aufgeführte Formular zu verwenden.
Für die Anmeldung von Überbrückungsleistungen für arbeitslose Personen ab 60 Jahren, verwenden Sie bitte dieses Formular.
Richten Sie Anmeldung um Zusatzleistungen, inklusive der in der Checkliste erwähnten Dokumente an:
Stadt Kloten
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Die Checkliste ist ebenfalls im Anmeldeformular enthalten.
Möchten Sie vorgängig prüfen, ob ein Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV bestehen könnte? Gerne stellen wir Ihnen den Ergänzungsleistungsrechner zur Verfügung.
Was sind Zusatzleistungen? Sinn und Zweck
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV bezwecken, die finanzielle Situation von Alters- oder Invaliden-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf in angemessener Weise gedeckt werden kann.
Unter dem Begriff «Zusatzleistungen zur AHV/IV» unterscheidet der Kanton Zürich drei Leistungsarten:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht gehören zusammen mit der AHV und IV zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
- Beihilfen (BH) oder Zuschüsse (ZU) nach kantonalem Recht sind Leistungen des Kantons Zürich. Sie können dann ausgerichtet werden, wenn AHV/IV-Renten zusammen mit den Ergänzungsleistungen für den eigentlichen Lebensbedarf nicht ausreichen und besondere Bestimmungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich erfüllt sind. ZU sind Leistungen des Kantons Zürich. Reichen die Ergänzungsleistungen für die Finanzierung der Heimkosten nicht aus, können unter gewissen Voraussetzungen «kantonale Zuschüsse» ausgerichtet werden.
- Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht sind zusätzliche Leistungen, welche die Gemeinden nach eigenen Regelungen ausrichten können.
Erfahren Sie mehr mit diesem Erklärvideo über die Ergänzungsleistungen für Personen, welche zu Hause leben.
Hier ein Erklärvideo für Personen, die in einem Heim leben.
Wann habe ich Anspruch auf Zusatzleistungen?
Einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen:
- die einen Anspruch auf eine bestimmte Grundleistung der AHV oder IV haben.
- die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
- die das Schweizerbürgerrecht besitzen oder als ausländische Staatsangehörige, Staatenlose oder Flüchtlinge eine bestimmte ununterbrochene Aufenthaltsdauer in der Schweiz zurückgelegt haben.
- deren Vermögen unter CHF 100'000 liegt. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei CHF 200'000, für Kinder bei CHF 50'000.
- deren anerkannte Ausgaben die ihnen anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Überbrückungsleistungen
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr erzielen, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.
Weitere Informationen finden sie hier.