Wirtschaftliche Hilfe
Gestützt auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich leisten wir die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Ziel der Sozialhilfe ist, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten und die soziale und berufliche Integration zu fördern und zu fordern.
Persönliche Hilfe / Beratung
Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Stadt, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung. Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
Anspruch auf Sozialhilfe?
Eine einfache Anspruchsprüfung können Sie mittels Armutsrechner (Statistisches Amt des Kantons Zürich) berechnen.
Eine detaillierte Anspruchsprüfung durch den Sozialdienst kann erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen erfolgen.
Anmelde- / Intakeprozess
Sie sind ein Einwohner oder Einwohnerin der Stadt Kloten? Sie befinden sich aus Ihrer Sicht in einer finanziellen Notlage?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Sie Anspruch auf Wirtschaftliche Sozialhilfe haben, melden Sie sich bitte persönlich (bitte gültigen Ausweis mitbringen) beim Intake-Team des Sozialdienstes. Um eine provisorische Anspruchsprüfung durchzuführen, werden mindestens die fett gedruckten Unterlagen benötigt (siehe Unterlagenliste). Zur Vereinfachung nehmen Sie den ausgefüllten Erstantrag ebenfalls zur Anmeldung mit. Ihr Anspruch auf Sozialhilfe beginnt ab dem Tag der Antragsstellung.
Sobald alle nötigen Unterlagen vorhanden sind und sich ein Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe abzeichnet, werden Sie zu einem Erstgespräch bei einem Sozialarbeiter / einer Sozialarbeiterin eingeladen. Situationsbedingt ist ein zweites Intake vor einem Erstgespräch nötig.
Allfällige Zahlungen können im Intake noch nicht vorgenommen werden. Eine erste Auszahlung wird frühestens am Erstgespräch beim zuständigen Sozialarbeiter / bei der zuständigen Sozialarbeiterin erfolgen.
Wichtig
Bis zur ersten Auszahlung der Unterstützung dauert es nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen erfahrungsgemäss ca. 4 Wochen. Sind die Unterlagen unvollständig, kann sich die Anspruchsprüfung verzögern.
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