Der Stadtrat hat am 03. September 2024 beschlossen:
Der private Gestaltungsplan Dorfstrasse 31 wird gemäss § 7 PBG zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet.
Der private Gestaltungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Überbauung des Grundstück Kat.-Nr. 6068 an der Dorfstrasse in Kloten. Ebenfalls zum Geltungsbereich des Gestaltungsplans gehören die Kleingrundstücke Nr. 651 und 653. Alle Grundstücke befinden sich in der Kernzone Alt-Kloten und im Perimeter des öffentlichen Gestaltungsplans Rätschengässli West, welcher für die Grundstücke jedoch keine Festlegungen enthält. Dadurch werden die Grundstücke Nr. 6068, 651 und 653 aus dem öffentlichen Gestaltungsplan Rätschengässli West in einer Teilrevision aus dem Perimeter entlassen.
Die Akten liegen ab dem 19. September 2024 während 60 Tagen im Stadthaus Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf www.kloten.ch öffentlich zur Einsicht auf.
Innert 60 Tagen nach der Bekanntmachung kann sich jedermann schriftlich zum Inhalt des privaten Gestaltungsplans Dorfstrasse 31 zuhanden der Stadt Kloten, Raum + Umwelt, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, äussern. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Stadt Kloten