- Vorlage 8551; Polizeiverordnung Hardwald Kloten; Totalrevision
Die Totalrevision wird einstimmig genehmigt.
- Vorlage 3548; Revision Privater Gestaltungsplan Balsberg; Aufhebung Gemeinderatsbeschluss 42-2023; Festsetzung
Der Private Gestaltungsplan Balsberg wird erneut festgesetzt. Der Gestaltungsplan im Sinne von § 85 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) wird als allgemeinverbindlich erklärt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss Nr. 2 (Festsetzungsbeschluss) des Gemeinderats kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinderatssitzung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann auf Voranmeldung unter Tel. 044 815 12 18 oder per Mail an gemeinderat@kloten.ch im Ratssekretariat eingesehen werden.