Die Stadt Kloten hat für die Blauen Zonen im Jahr 2023 die digitale Parkbewilligung eingeführt. Bei der digitalen Parkbewilligung entfällt die Parkkarte, welche zuvor hinter der Windschutzscheibe angebracht werden musste. Die Polizei überprüft die Bewilligung anhand des Kontrollschilds.
Lösen Sie hier Ihre digitale Parkbewilligung:
https://parkbewilligungen.kloten.ch
In unserem Dokument "Digitale Parkbewilligungen Blaue Zonen Stadt Kloten" finden Sie alles Wissenswerte über die digitalen Parkbewilligungen sowie die Gebühren ab 1.1.2023.
Es gibt folgende Parkbewilligungen für die Blauen Zonen:
Die Gebühren können mit Kreditkarte, TWINT (bitte Button Kreditkarte anwählen) oder mit Rechnung bezahlt werden. Die Parkbewilligung ist frühestens mit Eingang der Zahlung gültig.
Fest angemeldete Einwohner/innen und steuerpflichtige Geschäftsbetriebe in Kloten
(Fahrzeug auf eigenen Namen/Geschäftsbetrieb und Klotener Adresse lautend)
- PW
- Lieferwagen, Kleinbus, Arbeitswagen, leichte Sattelschlepper, leichte landwirtschaftliche Fahrzeuge und Wohnmotorwagen
- Ausländisches Kennzeichen PW (Fahrzeug auf eigenen Namen lautend und mit Zollbestätigung)
- Ausländisches Kennzeichen Lieferwagen, Kleinbus, Arbeitswagen, etc. (mit Zollbestätigung)
Wochenaufenthalter/innen
- PW (Fahrzeug auf eigenen Namen lautend)
- Lieferwagen, Kleinbus, Arbeitswagen, etc.
Zum ständigen Gebrauch überlassene Fahrzeuge, Geschäftsfahrzeuge, gleichermassen Betroffene, Handwerker/innen in Kloten (für alle ist eine Bestätigung notwendig)
Das Stadtgebiet ist in 5 Parkzonen eingeteilt, siehe Zonenplan Blaue Zone.
Kundinnen und Kunden, welche nicht auf das Internet zugreifen können, haben die Möglichkeit, beim Schalter der Abteilung Sicherheit an der Dorfstrasse 58 in Kloten (2. Stock) die digitale Parkbewilligung während den Öffnungszeiten zu erwerben, wobei die notwendigen Unterlagen wie z.B. aktueller Fahrzeugausweis mitzubringen und die Gebühren vor Ort zu bezahlen sind.
Gesetzliche Grundlagen