Geburt im Spital Wird Ihr Kind im Spital geboren, meldet die Spitalverwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt die Geburt an. Das Zivilstandsamt, welches die Geburt beurkundet, erlässt danach eine Mitteilung an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes und ist ausserdem für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig.
Hausgeburt Die Geburt muss
innert 3 Tagen mittels Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt Kloten angemeldet werden. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokumente hierfür benötigt werden.
Für die Anmeldung der Geburt sind in folgender Reihenfolge verpflichtet (gesetzliche Meldepflicht):
- die Mutter
- der Ehemann der Mutter
- der Vater
- andere bei der Geburt anwesende Personen
- die Familienangehörigen
- die von ihnen bevollmächtigten Personen
- die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
- die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen (z.B. Hebammen)
Die Geburtsurkunde können wir Ihnen nach erfolgter Beurkundung ausstellen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Beurkundung einer Geburt, Bestellung Geburtsurkunde, etc. zur Verfügung. Für die Anmeldung einer Geburt melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei uns.