Kopfzeile

close

Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Geburt

Geburt im Spital
Wird Ihr Kind im Spital geboren, meldet die Spitalverwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt die Geburt an. Das Zivilstandsamt, welches die Geburt beurkundet, erlässt danach eine Mitteilung an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes und ist ausserdem für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig.

Hausgeburt
Die Geburt muss innert 3 Tagen mittels Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt Kloten angemeldet werden. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokumente hierfür benötigt werden.

Für die Anmeldung der Geburt sind in folgender Reihenfolge verpflichtet (gesetzliche Meldepflicht):
  • die Mutter
  • der Ehemann der Mutter
  • der Vater
  • andere bei der Geburt anwesende Personen
  • die Familienangehörigen
  • die von ihnen bevollmächtigten Personen
  • die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
  • die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen (z.B. Hebammen)
Die Geburtsurkunde können wir Ihnen nach erfolgter Beurkundung ausstellen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Beurkundung einer Geburt, Bestellung Geburtsurkunde, etc. zur Verfügung. Für die Anmeldung einer Geburt melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei uns.

Zugehörige Objekte