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Feuerwerk

Das Abbrennen von lärmigem Feuerwerk in der Stadt Kloten ist nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.

Für besondere Veranstaltungen, welche im Interesse der öffentlichen Gemeinschaft ist (wie z.B. Stadtfest), können Ausnahmen bewilligt werden. Hierfür ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anlass ein Gesuch bei der Stadt Kloten, Sicherheit, einzureichen (sicherheit@kloten.ch). Bei einem Feuerwerk in der Stadt Kloten (Sicherheitszone Flughafen) ist zudem die Zustimmung/Bewilligung von der Flugsicherheit Skyguide notwendig, siehe https://www.skyguide.ch/de/services/spezialfluege/

Der Verkauf von Feuerwerk sowie dessen Lagerung bedarf einer Bewilligung der Kommunalen Feuerpolizei. Für grössere Lagermengen und Herstellung von Feuerwerk benötigt es die Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei.

An Kinder unter 15 Jahren darf kein Feuerwerk verkauft oder überlassen werden.

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