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Einige Vogelarten wie Segler und Schwalben brüten fast ausschliesslich an Gebäuden. Auch bei unseren heimischen Fledermäusen gibt es Arten, welche ihre Jungen in und an Gebäuden aufziehen. Die Bestände der Gebäudebrüter und auch der Fledermäuse sind in den letzten Jahren stark gesunken. Mauersegler und Mehlschwalbe etwa gelten gemäss Roter Liste als potenziell gefährdet und sind beide «Prioritätsarten für Artenförderung».
Gerade weil unsere Gebäude diesen Arten als Nist- und Aufzuchtstandorte dienen, sind sie auf unserer Toleranz und Fördermassnahmen angewiesen.
Eine sehenswerte Dokumentation zum Umgang mit Gebäudebrütern bei Bauvorhaben aus der Gemeinde Cham
Bauprojekte und Gebäudebrüterschutz
Neubauten sind ideale Gelegenheiten um Nisthilfen für Gebäudebrüter zu installieren. Mit leicht realisierbaren Massnahmen lassen sich an Neubauten alternative Nistplätze schaffen.
Nisten in einem Gebäude bereits Gebäudebrüter muss bei Sanierung und Bauprojekten folgendes beachtet werden:
Gebäudebrüter, ihre Eier und Junge sowie Brutplätze, sind geschützt und dürfen durch die Sanierungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Das Brutgeschäft darf nicht gestört werden (Störungsverbot während der Brutzeit, Art. 20 NHV; Art. 17b JSG). Finden während diesen Zeitraums Bauarbeiten im unmittelbaren Bereich sowie im näheren Umfeld statt, kann dies zur Aufgabe der Brutplätze führen. Sanierungsarbeiten am Dach sind ausserhalb der heiklen Brut- und Aufzuchtphase durchzuführen.
Wenn eine Beeinträchtigung der Neststandorte im Rahmen des Bauprojekts nicht verhindert werden kann, ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen (Schutz und Ersatzpflicht, Art. 18 NHG; Art. 20 NHV)
Versaplan hat das Gebäudebrüterinventar für Kloten erstellt. Dank ausgezeichneten Fach- und Ortskenntnissen kann Versaplan einfache und unkomplizierte Lösungswege für Ihr Bauvorhaben aufzeigen.
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