Begriff Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln.
Verfahren Informationen in Bezug auf das Verfahren, den Inhalt, die Wirksamkeit und die Validierung erhalten Sie von der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Was macht das Zivilstandsamt? Das Zivilstandsamt trägt
auf Antrag der betroffenen Person
die Tatsache ein, dass ein
Vorsorgeauftrag errichtet wurde, sowie dessen
Hinterlegungsort. In diesem Sinne sind wir zuständig für die Eintragung der Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet worden ist sowie die Eintragung des Hinterlegungsortes, aber auch für die Änderung einer Eintragung und die Löschung einer Eintragung.
Hinterlegungsort Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gegen eine Gebühr hinterlegt werden. Die KESB ist zur Entgegennahme und Aufbewahrung verpflichtet. Es ist aber auch möglich, einen anderen Hinterlegungsort zu wählen. Beim Zivilstandsamt kann ein Vorsorgeauftrag nicht hinterlegt werden.
Hinweis: Der Vorsorgeauftrag ist
nicht mit der
Patientenverfügung zu verwechseln. Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt.