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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
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Inhalt

Ausländerausweise

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Verlängerung Kurzaufenthaltsbewilligung L

 

Für die Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung L sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Verfallsanzeige vollständig ausgefüllt inkl. Arbeitgeberbestätigung (Seite 2 berufliche Situation)
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original

Die Verlängerungsgebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kinder  CHF 35.--  CHF 87.--
Erwachsene  CHF 70.--  CHF 122.--

 

Verlängerung Aufenthaltsbewilligung B

 

Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Verfallsanzeige vollständig ausgefüllt inkl. Arbeitgeberbestätigung (Seite 2 berufliche Situation)
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original

Die Verlängerungsgebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kind  CHF 35.--  CHF 87.--
Erwachsene  CHF 70.--  CHF 122.--

 

Verlängerung Niederlassungsbewilligung C

 

Für die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung C sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original

Die Verlängerungsgebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kind  CHF 35.--  CHF 77.--
Erwachsene  CHF 95.--  CHF 112.--

 

Verlust des Ausländerausweises (Duplikat)

 

Für die Ausstellung eines Duplikats nach Verlust oder Diebstahl, sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Verlustanzeige der Schweizer Polizei

Die Gebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kind  CHF 35.--  CHF 87.--
Erwachsene  CHF 70.--  CHF 87.--

 

Antrag auf die Niederlassungsbewilligung C

 

Die Umwandlung in die Niederlassungsbewilligung kann anlässlich der Verlängerung beantragt werden und wird anschliessend vom Migrationsamt überprüft.
Weitere Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie auf der Website des Migrationsamtes oder telefonisch unter 043 259 88 00.

 

 

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