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Unfallfrei ins neue Jahr

19. Dezember 2024
Um den Übergang ins neue Jahr unbeschwert zu verbringen, sollte man auch über Silvester einige Regeln beachten, besonders beim Zünden von Feuerwerk.

Gründe für Unfälle und Brände an Silvester sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandschäden an Gebäuden sind ebenfalls keine Seltenheit. Deshalb empfehlen die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), den empfohlenen Sicherheitsabstand zu Menschen und Gebäuden immer einzuhalten. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Demnach dürfen Raketen nur aus gut fixierten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden. Zudem gehören Feuerwerksartikel wie Knaller, Raketen und Vulkane nicht in die Hände von Kindern. Die Sicherheitstipps im Überblick:

  • Lassen Sie sich vom Verkaufspersonal instruieren und befolgen Sie die Gebrauchsanweisung. Verwenden Sie für Raketen die an den Verkaufsstellen zu beziehenden Abschussvorrichtungen.
  • Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper tabu. Zeigen Sie Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie sie.
  • An Feuerwerkskörpern nicht herumbasteln.
  • Knallkörper und Feuerwerk nur im Freien abbrennen, niemals nach Personen werfen oder zielen.
  • Beachten Sie die in der Gebrauchsanweisung angegebenen Sicherheitsabstände. Feuerwerk darf nur in genügender Entfernung zu Getreide- und Stoppelfeldern, Wäldern und Gebäuden abgebrannt werden. Dies variiert je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern. Feuern Sie Feuerwerk nie inmitten einer Menschenansammlung ab.
  • Die «Abschussrampe» (leere Flaschen mit guter Standfestigkeit) so ausrichten, dass die Flugbahn der Silvesterraketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt.
  • Nähern Sie sich an Feuerwerk, das nicht abbrennt, erst nach 10 Minuten. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser und unternehmen keine Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr.
  • «Mutproben» wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unterlassen.
  • Brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse räumen. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und Luken, schliessen.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar aufbewahren.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
  • Sind Dekorationen wie Lampions, Girlanden usw. gut befestigt und von eventuell brennenden Kerzen weit genug entfernt angebracht?
  • Sind die Feuerwerksraketen weit genug vom Haus entfernt und vorschriftsmässig aufgestellt?
  • Ist ein Feuerlöscher in nächster Nähe vorhanden?
  • Ist genügend Freiraum für Fluchtwege gegeben?

Sollte trotz Vorsichtsmassnahmen ein Feuer entstehen, verständigen Sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 118. Ein Einsatz im Anfangsstadium ist bekanntlich am effizientesten, also nicht erst nach gescheiterten Eigenlöschversuchen anrufen.

Folgende Angaben sind sehr wichtig und bekanntzugeben:

  • WER ruft an, WAS und WO brennt es?
  • Gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Bei gescheiterten Eigenlöschversuchen, Fenster und Türen verschliessen und den Gefahrenbereich schnellstmöglich verlassen.
  • Die eintreffende Feuerwehr auf Gefahren und gefährdete Menschen oder Tiere hinweisen.

Die Feuerwehr wünscht Ihnen einen guten, unfallfreien Rutsch ins neue Jahr.

Weitere Informationen: www.bfu.ch und www.bfb-cipi.ch