- Das Grundstück gehört zur Wohnzone W4, was bedeutet, dass nach rechtskräftiger Bau- und Zonenordnung fünf (nicht vier) Vollgeschosse erstellt werden können (Art. 58 Abs. 2 BZO).
- Gebäude müssen dabei von Gesetzes wegen nur eine «befriedigende Gesamtwirkung» erzielen (§ 238 PBG), d.h. die Einflussnahme der Baubehörde – in diesem Fall der Stadtrat – ist äusserst beschränkt – Note 4.
- Die Einflussnahme wird wesentlich erhöht, wenn eine Arealüberbauung im Sinne von § 71 PBG erstellt werden kann. In diesem Fall hat das Bauprojekt eine «besonders gute Einordnung und Gestaltung» zu erreichen – Note 5,5.
- Der Stadtrat ist sich bewusst, dass gerade erste Neubauten in einem gewachsenen Quartier zu vielen Ängsten und Diskussionen führen, weshalb es ihm ein Anliegen ist, dass kein «befriedigendes», sondern ein «besonders gutes» Projekt, also eine Arealüberbauung, erstellt wird.
- Diese erhöhten Anforderungen und die Einflussnahme der Baubehörde werden mit dem Verkauf der 10m2, die Abtretung erfolgte übrigens aufgrund von Marktpreisen, aber überhaupt erst ermöglicht.
- Natürlich hat auch die Eigentümerin einen Vorteil, wenn sie sich dem strengeren Regime unterwirft: Es gibt einen Ausnützungsbonus, der genau 300m2 Nutzfläche bzw. rund 3 bis 4 (dringend benötigte) Wohnungen beträgt. Weiter kann das Projekt mehr als die fünf Vollgeschosse aufweisen. Das vorliegende (noch nicht beurteilte) Bauprojekt weist deren sechs (plus ein Gemeinschaftsraum auf dem Dach) auf.
Das Baugesuch ist eingereicht und die Baubehörde hat nun ihre Arbeit zu machen und das Bauprojekt zu beurteilen. Sollte die Anwohnerschaft mit dem Resultat des Verfahrens nicht einverstanden sein, steht ihr selbstverständlich der Rechtsweg offen und ein unabhängiges Gericht hat zu entscheiden, ob das Gebäude so oder anders bewilligungsfähig ist oder nicht. Von daher gilt es nun in erster Linie, die Arbeit der Baubehörde abzuwarten.
Dass das Gebäude erst knapp 40 Jahre alt ist und abgebrochen werden soll, ist Ausdruck der
Wohnungsknappheit in Kloten. Ohne das «Ventil Steinacker», welches den Wohnungsmarkt beruhigen kann, wird es nicht das letzte noch taugliche Gebäude sein, das abgebrochen wird. Ein Ziel der BZO-Vorlage über welche am 24. November abgestimmt wird, ist deshalb, dass der Entwicklungsdruck in das unternutzte und heute nicht bewohnte Steinacker-Quartier gelenkt wird, zur Entlastung der Bestandesquartiere.
Die Bevölkerung hat es an der kommenden Abstimmung in der Hand, ob sie den Charakter ihrer Wohnquartiere erhalten und den Entwicklungsdruck dafür in den Steinacker kanalisieren möchte oder ob die Entwicklung vor ihren Haustüren stattfinden soll.
Stadtrat Kloten