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Inhalt

Periodische Überprüfung

Wenn Sie Zusatzleistungen beziehen, so wird im Abstand von 3-4 Jahren Ihr Anspruch überprüft. Sie erhalten zu gegebener Zeit Information von uns. Wir schauen uns an, ob sich bei ihrer finanziellen Lage etwas verändert hat. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie uns auch während dem Bezug der Zusatzleistungen sämtliche Veränderungen diesbezüglich melden.

Was gehört zur finanziellen Lage und was muss gemeldet werden? Wie können Sie Rückforderungen vermeiden?

Melden Sie zum Beispiel sofort, wenn:

  • Sie neu mit jemanden zusammenwohnen.
  • jemand aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen ist.
  • sich der Mietzins ändert.
  • Sie eine Erbschaft erhalten.
  • Sie Leistungen von anderen Sozialversicherungen beziehen.
  • Sie einer Arbeit nachgehen.
  • sich das Einkommen verändert.
  • Sie kündigen oder Ihnen gekündigt wurde.
  • Sie sich frühzeitig pensionieren lassen.
  • Sie ein Auto / Fahrzeug kaufen oder verkaufen.
  • Sie Geld aus einer Kapitalleistung wie z.B. der beruflichen Vorsorge beziehen.
  • etc.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Wenn Sie uns solche Änderungen zu spät melden, kann es zu unschönen Rückforderungen kommen. Das heisst, dass Sie Gelder, welche Sie bezogen haben, auch wieder zurückerstatten müssen.

In diesem Rahmen schauen wir uns auch an, wie sich das Vermögen verändert hat. Sollten Sie z.B. Geld verschenken, so kann sich das negativ auf Ihren Anspruch auswirken.

Für nähere Informationen sind wir gerne telefonisch und per E-Mail für Sie da.

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