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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Inhalt

Steuern: Fristerstreckung

Mit dem untenstehenden Online-Formular können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

  • Fristerstreckungsgesuche müssen bis zum 31. März eingereicht werden und werden längstens bis zum 30. November gewährt.
  • Verlängerungen von bereits gewährten Fristen müssen vor deren Ablauf eingehen.
  • Bitte verwenden Sie die auf der Steuererklärung aufgedruckte Versichertennummer
  • Eine Fristerstreckung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.

Bemerkung

Unten im Online-Formular können Sie eine Fristerstreckung für die Einreichung Ihrer Steuererklärung beantragen. Falls die Fristerstreckung nicht erfolgreich ist, wenden Sie sich bitte an das Steueramt: steueramt@kloten.ch

Verfahren

Nach Abschicken des Fristerstreckungsformulars erhalten Sie direkt eine Feedbackmeldung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.