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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

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Inhalt

Steuern: Wegzug ins Ausland

Mit dem Auslandswegzug endet die Steuerpflicht in Kloten und gleichzeitig werden sämtliche Steuern (auch provisorische) zur Zahlung fällig. Bitte nehmen Sie mindestens einen Monat vor der Abreise telefonisch oder persönlich mit uns Kontakt auf, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, bereits folgende Unterlagen vorzubereiten:

Für die Einkommensdeklaration:

  • Lohnausweise des laufenden Jahres bis zum Wegzugsdatum
  • AHV / IV-Auszahlungsbelege
  • Rentenbescheinigungen
  • Belege über ausbezahlte Taggelder (z.B. Arbeitslosengelder, Krankentaggelder)
  • Bei Wertpapier-Besitz: Belege über während des Jahres ausbezahlte Dividenden / Zinsen
  • Alle Belege über allfällige weitere Einkommen

Für die Deklaration der Abzüge:

  • Belege zu den Berufsauslagen (z.B. Abonnementskosten, Weiterbildungskosten)
  • Belege über bezahlte Schuldzinsen bis Datum des Wegzuges
  • Belege über bezahlte Beiträge an die 3. Säule a bis Datum des Wegzuges
  • Belege über Einkäufe in eine 2. Säule bis Datum des Wegzuges
  • Belege über geleistete Beiträge an gemeinnützige Organisationen bis Datum des Wegzuges
  • Weitere Belege die für einen eventuellen Steuerabzug nötig sind (z.B. Alimentenzahlungen, Fremdbetreuungskosten für die Kinder)

Für die Vermögensdeklaration:

  • Aktuelle Bank- und Postkontoauszüge
  • Aktuelle Rückkaufswerte der Lebensversicherungen
  • Aktuelle Belege der Schulden inkl. Hypotheken

Bei Auszahlungen einer 2.- oder 3. Säule a:

  • Adresse der Pensionskasse resp. Versicherung / Bank der 3. Säule a
  • Beleg, welcher Auskunft über die Höhe des auszubezahlenden Kapitals gibt

Wann muss ein Vertreter bestimmt werden?

Ein bevollmächtigter Steuervertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz ist zwingend zu bezeichnen, wenn

  • die Einschätzung und Bezahlung nicht bis zum Zeitpunkt des Wegzuges ins Ausland vorgenommen werden kann
  • weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in der Schweiz besteht (Liegenschaftenbesitz, Betriebsstätte)
  • es sich um eine nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt, oder Sie vom Ausland besoldet werden

Die benötigte Vollmacht finden Sie als PDF-Formular untenstehend.

Kontakt: steueramt@kloten.ch oder 044 815 12 21

 

 

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