Auf dieser Seite finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Legislative der Stadt Kloten.
Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Gemeinderat?
Der Gemeinderat Kloten besteht aus insgesamt 32 Mitgliedern.
Welche Parteien sind im Gemeinderat vertreten?
Im Gemeinderat sind sieben Parteien vertreten. Die Klotener Legislative besteht seit dem Jahr 1970 und setzt sich seit der Erneuerungswahl vom 27. März 2022 wie folgt zusammen: SVP: 11 Sitze, SP: 6 Sitze, FDP: 5 Sitze, EVP: 2 Sitze, Grüne: 2 Sitze, GLP: 3 Sitze und Die Mitte: 3 Sitze, insgesamt also 7 Parteien..
Welches sind die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäten?
Der Gemeinderat bestimmt und steuert die Aufgaben der Stadt Kloten durch die Zuteilung von Ressourcen. Er übt die Aufsicht über die Organe der Stadt aus. Der Gemeinderat hat unter anderem folgende Befugnisse: Abnahme der Geschäftsberichte, Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vereinbarungen mit anderen Gemeinden, sofern diese die Kompetenz des Stadtrates überschreiten sowie Beschluss des Budgets und Abnahme der Jahresrechnung. Alle Befugnisse sind in der Gemeindeordnung geregelt.
In welchem Turnus wird der Gemeinderat gewählt und wie erfolgt diese Wahl?
Der Gemeinderat wird alle vier Jahre an der Urne neu gewählt. Diese Erneuerungswahl erfolgt nach dem Proporzsystem. Bei einem Rücktritt während der laufenden Legislatur rückt die darauffolgende (an der Erneuerungswahl) nicht gewählte Person automatisch nach. Diese Ersatzwahl erfordert einen Beschluss des Stadtrates.
Wann finden die Sitzungen statt und sind diese öffentlich?
Der Sitzungstermine des Gemeinderates sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung einsehbar. Die Sitzungen finden im Stadtsaal des Zentrums Schluefweg statt und sind öffentlich. Die Einladung bzw. die Traktandenliste wird zehn Tage vor dem Sitzungstermin auf der Website der Stadt Kloten sowie auf der Seite ePublikationen publiziert, zusätzlich zur amtlichen Publikation werden die Einladungen sowie alle erforderlichen Informationen auf der Internetseite veröffentlicht.
Welches sind die politischen Instrumente der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte?
Jedes Mitglied des Gemeinderates ist befugt, im Rat eine Motion, ein Postulat oder eine Interpellation einzureichen sowie eine schriftliche Anfrage zu stellen. Das Geschäftsreglement des Gemeinderates regelt das Vorgehen.
Motion: Eine Motion ist ein Auftrag an den Stadtrat, den Entwurf eines Beschlusses über eine Angelegenheit, die in den Aufgabenbereich der Stadt fällt, vorzulegen, insbesondere für Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses.
Postulat: Ein Postulat verpflichtet den Stadtrat dazu, ein Gesetz zu überprüfen und allfällige Änderungen vorzuschlagen. Der Stadtrat gibt bekannt, ob er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen. Nach der Beratung beschliesst der Gemeinderat, ob das Postulat an den Stadtrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen wird. Der Stadtrat gibt dem Gemeinderat innert sechs Monaten schriftlich Bericht. Der Stadtrat kann dem Gemeinderat einen begründeten Antrag auf Abschreibung des Postulates stellen. Dieser kann das Postulat abschreiben oder vom Stadtrat die ordentliche Behandlung verlangen.
Interpellation: Die Interpellation ist eine Anfrage an den Stadtrat über eine Angelegenheit, die in den Aufgabenbereich der Stadt fällt. Nach der Begründung gibt der Stadtrat bekannt, ob er bereit ist, die Auskunft sofort oder an einer der nächsten Sitzungen zu erteilen. Der Stadtrat antwortet mündlich oder schriftlich innert drei Monaten. Er kann die Auskunft mit Angabe von Gründen ablehnen. Der Gemeinderat kann trotzdem eine Antwort verlangen. Die Interpellantin oder der Interpellant erhält Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme und zur Erklärung, ob die Antwort befriedigend ist oder nicht. Eine Beschlussfassung oder Abstimmung über den Inhalt ist ausgeschlossen.
Kleine Anfrage: Jedes Mitglied hat das Recht, über eine Angelegenheit, die in den Aufgabenbereich der Stadt fällt, eine Kleine Anfrage einzureichen. Der Stadtrat beantwortet Kleine Anfragen schriftlich innert zwei Monaten. Die Antwort wird allen Ratsmitgliedern zugestellt. Kleine Anfragen werden im Gemeinderat nicht behandelt.
Wie kandidiere ich für das Amt als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat?
Es gelten folgenden Voraussetzungen zur Teilnahme an der Erneuerungswahl: Die Stimmberechtigung, das aktive und passive Wahlrecht sowie die fristgerechte und die korrekte Einreichung eines gültigen Wahlvorschlages, welcher von 30 stimmberechtigten Personen der Stadt Kloten unterzeichnet sein muss.
Welches sind die wichtigsten kommunalen Rechtsgrundlagen?
In der Stadt Kloten sind folgende zwei Erlasse die Grundlagen für das Wirken des Gemeinderates: Gemeindeordnung der Stadt Kloten und das Geschäftsreglement des Gemeinderates.
Welches Gremium leitet den Gemeinderat?
Die Ratsleitung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und aus zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten. Diese Wahl erfolgt jeweils in geheimer Abstimmung und die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die wichtigsten Aufgaben der Ratsleitung sind: Festsetzen der Traktandenliste, Einladung zur Gemeinderatssitzung, Vertretung des Gemeinderats nach aussen, Prüfung aller parlamentarischen Vorstösse auf ihre Rechtmässigkeit, das Redigieren der Beschlüsse und Erlasse und vor allem die Zuteilung der Geschäfte an die Kommissionen des Gemeinderates. Die Ratsleitung kann zudem eigene Anträge dem Gemeinderat vorlegen.
Welches sind die aktuellen Kommissionen des Gemeinderates?
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) prüft als ständige Kommission die ihr vom Stadtrat überwiesenen Anträge in materieller und finanzieller Hinsicht und kontrolliert das Rechnungswesen der Stadt auf Ordnung und Rechtmässigkeit. Die GRPK besteht aus neun Ratsmitgliedern.
Wie setzen sich Fraktionen zusammen und welches sind die Tätigkeiten der Interfraktionellen Konferenz (IFK)?
Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Mitgliedern des Gemeinderates. Sie kann nur aus Vertretern einer oder mehrerer Wahllisten bestehen. Bezüglich Zusammensetzung der Kommissionen sowie Ratsleitung sind die Fraktionen entsprechend ihrer Grösse angemessen zu berücksichtigen. Die IFK setzt sich aus den Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten zusammen. Sie bereitet die Wahlvorschläge, insbesondere für die Ratssitzung, für die Stimmenzählenden, Kommissionen, das Wahlbüro und für die Delegierten in externen Organisationen vor.