Kopfzeile

close

Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Für schweizerische Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, welche bei der Einreichung des Bürgerrechtsgesuches zwischen 16 und 25 Jahre alt sind, genügen nebst den übrigen Voraussetzungen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton. Die anderen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger werden auf Verlangen in das Bürgerrecht der Stadt Kloten aufgenommen, sofern sie:

  • seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Kloten wohnen;
  • sich selbst und ihre Familie zu erhalten vermögen, wobei bei der selbständigen Einbürgerung von in Ausbildung stehenden Minderjährigen und jungen Erwachsenen im Einzelfall auf dieses Erfordernis verzichtet werden kann;
  • über keinen Eintrag im Strafregister für Privatpersonen;
  • die im Gebührenreglement über das Bürgerrechtswesen vorgesehene Einbürgerungsgebühr entrichten.

Gebühren

Die entsprechenden Gebühren finden Sie im Gebührenreglement über das Bürgerrechtswesen.

Rechtliche Grundlagen

Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)

 

Zugehörige Objekte