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Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
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Inhalt

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Als Erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist:

 

Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das Standardverfahren, welches für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind;
  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben;
  • minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben;
  • ausländische Familien.

Informationen zur ordentlichen Einbürgerung

Eine Einbürgerung ist nur dann möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Aufenthalt (formelle Voraussetzungen)

  • Wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben, genügt eine Wohnsitzfrist von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz.

  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Kloten.​​​​​​

Besondere Voraussetzungen für Personen unter 25 Jahren: 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich reichen aus, wenn Sie in der Schweiz geboren sind oder wenn Sie im Ausland geboren sind und während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.

Integrationskriterien (materielle Voraussetzungen)

  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 mündlich / A2 schriftlich).
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Stadt Kloten. Ihre Grundkenntnisse können Sie online überprüfen:
    Grundkenntnistest des Kantons Zürich.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.

Nachweis der Sprachkenntnisse

Die Bewerberinnen und Bewerber haben über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache gemäss den folgenden Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu verfügen:

  • im mündlichen Ausdruck (sprechen, Hörverstehen) die Niveaustufe B1.1,
  • im schriftlichen Ausdruck die Niveaustufe A2.1,
  • im Lesen die Niveaustufe A2.2.

Dazu haben sie die Standortbestimmung Deutsch (KDE) zu bestehen. Der Standortbestimmungstest kann bei der WBK Weiterbildungskurse Dübendorf oder bei einem alternativen Testanbieter abgelegt werden.

Der Nachweis für die Sprachkompetenz gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • Deutsch als Muttersprache spricht und schreibt,
  • während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen hat oder
  • über einen Sprachnachweis verfügt, der die Sprachkompetenzen auf dem verlangten Niveau bescheinigt und der sich auf einen Sprachtest abstützt, der den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestverfahren entspricht.

Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse

Die Bewerberinnen und Bewerber haben über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, dem Kanton Zürich und der Stadt Kloten zu verfügen. Dazu haben sie einen Standortbestimmungstest in den staatsbürgerlichen Kenntnissen erfolgreich zu bestehen. Der Standortbestimmungstest wird bei WBK Weiterbildungskurse Dübendorf abgelegt und hat ein Grundwissen in folgenden Bereichen sowohl auf Ebene der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Kantons Zürich:

  • Geschichte, Geographie, Sprachen
  • Demokratie und Föderalismus
  • Rechte und Pflichten
  • Soziale Sicherheit und Gesundheit
  • Arbeit und Bildung
  • Religion und Feiertage

Der Nachweis der Grundkenntnisse gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder
  • während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II in der Schweiz abgeschlossen hat. Besteht Grund zur Annahme, die Bewerberin oder der Bewerber verfüge nicht über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse, so kann gleichwohl ein Standortbestimmungstest angeordnet werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich direkt bei der WBK an. Die Kosten der Standortbestimmungstests sind durch die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen und werden von der WBK in Rechnung gestellt.

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, die von der WBK angebotenen Vorbereitungskurse zur Einbürgerung zu besuchen. Verlangen Sie das Kursprogramm im Weiterbildungssekretariat, Tel. 044 943 64 51, Kontaktformular.

 

Verfahren für Personen der dritten Ausländergeneration

Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM und fordern das Gesuchsformular direkt dort an.

Lassen Sie sich im Sekretariat Einbürgerungen über das Einbürgerungsverfahren informieren.

 

Gebühren

Die entsprechenden Gebühren finden Sie im Gebührenreglement über das Bürgerrechtswesen.

 

Rechtliche Grundlagen

Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)

Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG)

Zugehörige Objekte