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Inhalt

Vorsorgeauftrag

Begriff

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln.

 

Verfahren

Informationen in Bezug auf das Verfahren, den Inhalt, die Wirksamkeit und die Validierung erhalten Sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB.

 

Was macht das Zivilstandsamt?

Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag der betroffenen Person die Tatsache ein, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde, sowie dessen Hinterlegungsort. In diesem Sinne sind wir zuständig für die Eintragung der Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet worden ist sowie die Eintragung des Hinterlegungsortes, aber auch für die Änderung einer Eintragung und die Löschung einer Eintragung.

Bitte bedenken Sie, dass diese Beurkundung durch das Zivilstandsamt freiwillig ist. Jede Mutation (Änderung und/oder Löschung) kommt einer erneuten Beurkundung gleich, was Kostenfolgen mit sich zieht. Dies gilt nur schon für die Änderung des Hinterlegungsortes bei einem Wohnsitzwechsel.

 

Hinterlegungsort

Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gegen eine Gebühr hinterlegt werden. Die KESB ist zur Entgegennahme und Aufbewahrung verpflichtet. Es ist aber auch möglich, einen anderen Hinterlegungsort zu wählen. Beim Zivilstandsamt kann ein Vorsorgeauftrag nicht hinterlegt werden.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular «Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes des Vorsorgeauftrages». Dieses Formular finden Sie weiter unten unter «Dokumente» und es kann bei jedem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz eingereicht werden. Der Antrag muss von der auftraggebenden Person selbst unterzeichnet sein. Legen Sie Ihrem schriftlichen Antrag bitte ebenfalls einen Identitätsnachweis bei.

Hinweis: Der Vorsorgeauftrag ist nicht mit der Patientenverfügung zu verwechseln. Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt.

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