Pflegeleistungen pro Stunde gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Abklärung und Beratung |
CHF 76.90 |
Behandlungspflege |
CHF 63.00 |
Grundpflege |
CHF 52.60 |
Patienten/innen-Beteiligung
Die Patienten/innen-Beteiligung beträgt CHF 7.65 pro Tag. Sie wird nicht vom Krankenversicherer vergütet und fällt zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise an. Die Patienten/innen-Beteiligung wird direkt den Kundinnen und Kunden direkt in Rechnung gestellt.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer und werden den Kundinnen und Kunden mit folgenden Tarifen in Rechnung gestellt;
Einheitstarif CHF 36.00 pro Stunde + Wegentschädigung auf hauswirtschaftlichen Leistungen CHF 4.00 pro Einsatz. Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination CHF 60.00 pro Stunde. Service plus Leistungen CHF 48.00 pro Stunde.
Kundinnen und Kunden, die bei ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten allenfalls zurückfordern. Personen, die neben den Renten der AHV/IV über kein oder nur über wenig Einkommen und Vermögen verfügen, wenden sich bitte direkt an das Büro für Zusatzleistungen, Stadthaus, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, Tel. 044 815 12 84.
Umtriebsentschädigung
Im Verhinderungsfall bitten wir mindestens 24 Stunden im Voraus um Mitteilung. Für zu spät abgemeldete Einsätze oder nicht eingehaltene Termine wird für hauswirtschaftliche Leistungen eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00, für Pflege und Behandlung wird der Tarif der eingeplanten Dauer des Einsatzes verrechnet.