Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Informationen in Bezug auf das Verfahren, den Inhalt, die Wirksamkeit und die Validierung erhalten Sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB.
Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag der betroffenen Person die Tatsache ein, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde, sowie dessen Hinterlegungsort. In diesem Sinne sind wir zuständig für die Eintragung der Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet worden ist sowie die Eintragung des Hinterlegungsortes, aber auch für die Änderung oder die Löschung einer Eintragung.
Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gegen eine Gebühr hinterlegt werden. Die KESB ist zur Entgegennahme und Aufbewahrung verpflichtet. Es ist aber auch möglich, einen anderen Hinterlegungsort zu wählen. Beim Zivilstandsamt kann ein Vorsorgeauftrag nicht hinterlegt werden.
Hinweis: Der Vorsorgeauftrag ist nicht mit der Patientenverfügung zu verwechseln. Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt.
Ehe für alle / eingetragene Partnerschaft –
Umwandlung in eine Ehe
Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Eheschliessung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Zuvor konnten sie ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen. Die «Ehe für alle» löst die eingetragene Partnerschaft ab. Es ist dadurch nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen.
Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch bestehen, sofern sie nicht in eine Ehe umgewandelt oder aus einem anderen Grund aufgelöst werden (Auflösung analog einer Scheidung oder infolge Hinschieds einer der eingetragenen Personen).
Voraussetzungen für die Umwandlung: Sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft, die vor dem 1. Juli 2022 begründet und im Personenstandsregister eingetragen wurde. Wir bitten Sie, sich telefonisch für eine Terminvereinbarung bei uns zu melden.
Form der Umwandlung: die Umwandlungserklärung nehmen wir gerne an unserem Schalter oder auch im Rahmen einer zeremoniellen Trauung entgegen. Die zeremonielle Umwandlung findet unter Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen in unserem Trauzimmer statt.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede Ehe / eingetragene Partnerschaft
Ehe und eingetragene Partnerschaft haben viele Gemeinsamkeiten. So sind sowohl Eheleute als auch eingetragene Partnerinnen und Partner gegenseitig unterstützungspflichtig und werden beim Hinschied einer der beiden Personen erbberechtigt. Es bestehen zudem gegenseitige Rentenansprüche.
In folgenden Bereichen unterscheidet sich aber die eingetragene Partnerschaft von der Ehe:
- Im Vermögensrecht tritt bei Ehepaaren automatisch die Errungenschaftsbeteiligung in Kraft, während bei eingetragenen Partnerinnen und Partner die Gütertrennung gilt.
- Gleichgeschlechtliche ausländische Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Partnerschaft erhalten zwar eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, können sich aber nicht wie Eheleute erleichtert, sondern nur ordentlich einbürgern lassen.
- Eingetragene Partnerinnen und Partner sind von der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen. Sie können nur das leibliche Kind der mit ihnen in eingetragener Partnerschaft lebenden Person adoptieren (Stiefkindadoption).
Eine eingetragene Partnerschaft kann durch die gemeinsame Erklärung des Paares jederzeit in eine Ehe umgewandelt werden. Der Vorgang ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Für eine Umwandlung der eingetragenener Partnerschaft in eine Ehe nehmen Sie bitte mit dem Zivilstandsamt Kloten Kontakt auf.
Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister
Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, benötigen Sie für Ihr Einbürgerungsgesuch ein zivilstandsamtliches Dokument.
Sind Ihre Personendaten bereits erfasst und aktuell im Personenstandsregister hinterlegt, erhalten Sie von uns den Nachweis über Ihren Personenstand mit einer Rechnung. Dieses Dokument reichen Sie dann bitte mit allen weiteren notwendigen Unterlagen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein.
Falls Ihre Daten noch nicht erfasst sind, erhalten Sie bei uns die Information über die notwendigen Unterlagen für die Registrierung Ihrer Daten.