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Öffnungszeiten
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Inhalt

Zivilstandsdokumente

Wenn das Zivilstandsereignis in einer der Bezirksgemeinden des Zivilstandskreises Kloten stattgefunden hat, können bei uns die folgenden Zivilstandsdokumente bestellt werden:

  • Geburtsurkunden
    Die Geburtsurkunde bescheinigt das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Geburtszeit im Zivilstandskreis Kloten sowie die Abstammungsangaben.
     
  • Anerkennungsurkunden / Anerkennungsbestätigung
    Die Urkunde bestätigt das Datum der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt Kloten mit den Personendaten des Vaters, des Kindes sowie der Mutter.
     
  • Trauungsurkunden / Auszug aus dem Eheregister
    In der Eheurkunde ist das Datum der Trauung im Zivilstandskreis Kloten sowie die Personendaten des Ehepaares vor und nach der Eheschliessung ersichtlich.
     
  • Partnerschaftsurkunde
    In der Partnerschaftsurkunde ist das Datum der Eintragung im Zivilstandskreis Kloten sowie die Personendaten der Partnerinnen oder der Partner vor und nach der Eintragung ersichtlich. Die Partnerschaftsurkunde ist nicht international anerkannt.
     
  • Partnerschaftsausweis
    Der Partnerschaftsausweis belegt Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft sowie die aktuellen Personendaten der Partnerinnen oder der Partner.
     
  • Nachweis Umwandlung eingetragene Partnerschaft in Ehe
    Dieses Dokument bestätigt die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in die Ehe und dient als Nachweis für Ihre Ehe.
     
  • Ausweis über den registrierten Familienstand (Formular 7.3)
    Der Ausweis über den registrierten Familienstand dient zur Nachlassregelung von Personen mit Heimatort im Zivilstandskreis Kloten. Das Dokument gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
     
  • Bestätigung einer Namenserklärung
    Diese Urkunde bestätigt die Abgabe einer Namenserklärung und die aktuelle Namensführung beim Zivilstandsamt Kloten.
     
  • Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige (Formular 7.13)
    Die Bestätigung gibt Auskunft über die aktuellen Daten (inkl. Zivilstand) der ausländischen Person mit Wohnsitz im Zivilstandskreis Kloten. Die Ausstellung der Bestätigung ist nur möglich, wenn die ausländische Person ab dem 1. Januar 2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z.B. Eheschliessung, Vaterschaftsanerkennung oder Geburt eines Kindes etc.) hatte. Gerne geben wir telefonisch darüber Auskunft, ob Ihre Personendaten im Zivilstandsregister erfasst sind.
     
  • Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister
    Dieses Formular ist für Personen, die sich einbürgern lassen wollen.
     
  • Todesurkunden
    Die Todesurkunde bescheinigt den Ort, das Datum und den Zeitpunkt des Todes im Zivilstandskreis Kloten.

 

Zudem stellt das Zivilstandsamt Kloten den Bürgerinnen und Bürgern (Heimatort) der Bezirksgemeinden folgende Bescheinigungen aus:

  • Heimatscheine
    Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen und wird nach Erhalt bei der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnortes hinterlegt.
     
  • Personenstandsausweise (Formular 7.1)
    Der Personenstandsausweis für Schweizer Staatsangehörige gibt Auskunft über die aktuellen Daten der Person und wir 5-sprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch) ausgestellt.
     
  • Familienscheine
    Familienscheine können ausschliesslich telefonisch bestellt werden unter: 044 815 12 54
     
  • Familienausweise
    Der Familienausweis (ehemals Familienbüchlein) belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Eheleute und deren gemeinsamen Kindern. Die Ausstellung eines Familienausweises für ausländische Personen ist nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes) hatten.
     
  • Bürgerrechtsnachweis (Formular 7.9)
    Diese Urkunde gibt die aktuellen Bürgerrechte mit den Erwerbsgründen von Schweizer Staatsangehörigen wieder.

Bei Auszügen kann von ausländischen Behörden eine Apostille (Unterschriftsbeglaubigung) verlangt werden. Diese erhalten Sie bei der Staatskanzlei Zürich.

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