Pflegekosten und Normdefizit
Die Kosten von Pflegeleistungen werden auf verschiedenen Kostenträgern aufgeteilt. Sowohl die Gemeinden und Krankenkassen wie auch die Bezügerinnen und Bezüger selbst müssen sich an der Finanzierung beteiligen.
Das Normdefizit bezeichnet den Beitrag, den die Stadt Kloten bei einem Aufenthalt in einem Heim, das nicht von der Stadt Kloten betrieben wird und über keinen Leistungsauftrag der Stadt Kloten verfügt, maximal leisten muss. Dieser Betrag wird jährlich für das kommende Beitragsjahr auf der Grundlage des vorangegangenen Rechnungsjahres durch die Gesundheitsdirektion festgelegt.
Die entsprechenden Informationen und Dokumente entnehmen sie der Webseite der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich: https://www.zh.ch/de/gesundheit/heime-spitex.html
Kostengutsprache
Möchte eine Klotener Einwohnerin oder ein Klotener Einwohner in ein Heim eintreten, welches nicht durch die Stadt Kloten betrieben wird und über keinen Leistungsauftrag verfügt, muss vor dem Eintritt eine Kostengutsprache eingeholt werden. Für eine Kostengutsprache wenden sie sich bitte an die Altersberatung der Stadt Kloten: 044 815 13 11 oder altersberatung@kloten.ch
Rechnungsadresse Normdefizit
Rechnungen über das Normdefizit für Klotener Einwohnende, welche in auswärtigen Heimen legen oder von privaten Spitex-Organisationen oder selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen betreut werden, sind an folgende Adresse zu richten:
Stadt Kloten
Bereich Gesundheit + Alter
Pflegefinanzierung
Schulstrasse 22
8302 Kloten