Der Stadtrat,
gestützt auf Art. 22 der Verordnung über die Gemeindegebühren der Stadt Kloten vom 1. Juli 2021,
beschliesst:
I.
Der Erlass SRS 6.4-1.20 (Gebührenreglement Schulhorte vom 7. Mai 2024) (Stand 1. August 2024) wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 5 (geändert)
5 Wenn es die betrieblichen Umstände zulassen, sind kurzfristige und befristete Anmeldungen für die einzelnen Module 1–3 in der Regelbetreuung und an unterrichtsfreien Tagen mit einem Zuschlag von Fr. 5.00 pro Tag in Absprache mit der verantwortlichen Fachperson im Schulhort oder der Leitung Schulhorte möglich.
Art. 12 Abs. 8
8 Für subventionierte Betreuungstarife besteht folgende Tarifstruktur:
Tabelle geändert: Zelle "2" / "Modul 4 07:30–18:30" geändert
Tarifstufe
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Massgebliches Gesamteinkommen
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Modul 3A 13:30–15:30
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Modul 3B 15:30–18:30
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Modul 3 13:30–18:30
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Modul 4 07:30–18:30
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⋮
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2
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Fr. 35'000.00–Fr. 39'999.00
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Fr. 6.00
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Fr. 8.00
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Fr. 12.00
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Fr. 43.00
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⋮
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II.
Keine Fremdänderungen.
III.
Keine Fremdaufhebungen.
IV.
Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Kloten, 3. Dezember 2024
Präsident: René Huber
Verwaltungsdirektor: Thomas Peter
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen den Beschluss des Stadtrates kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.01.2025
Rechtlicher Hinweis:
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch