Heute gibt es im Regal des Grossverteilers bald nichts mehr, was es nicht gibt. Selbst Naturmaterialien für die Herbst- oder Weihnachtsdekoration muss man nicht mehr zwingend selber suchen. Doch Achtung: Auch wenn es nicht den Anschein macht, vieles stammt von weit her. Rindensterne etwa werden aus dem Hohen Norden herangekarrt, Föhrenzäpfli kommen aus China oder der Türkei. Dabei wären allerlei Zapfen im nahen Wald zu finden – und das ganz legal und gratis obendrein. Denn im Schweizer Wald gilt per Gesetz nicht nur das freie Betretungsrecht, man darf auch wildwachsende Beeren, Pilze oder eben Zapfen für den Eigengebrauch sammeln. Mit den lustigen Buchnüssli-Bechern, mit Eichelhütchen, Rosskastanien, Hagebutten oder mit flechtenbewachsenen Ästen vom Boden lassen sich wunderbare Arrangements selber gestalten.
Der Wald steht allen offen, aber er hat eine/n Eigentümer/in. Darum sollten sich Waldfreunde auch wie Gäste respektvoll und umsichtig verhalten. Das heisst, mit Mass sammeln, weder grosse noch kleine Bäume beschädigen, keine geschützten Pflanzen pflücken und den Abfall vom Picknick wieder mitnehmen. Denn nur so bleibt der Wald auch in Zukunft eine gefüllte Schatztruhe.
Auch Tannäste zum Abdecken von Gartenpflanzen oder für den Adventskranz darf man, mit Mass, im Wald holen – allerdings nur solche, die am Boden liegen und erst, wenn die Holzereiarbeiten abgeschlossen sind. Denn Holzschläge bergen viele Gefahren, gerade wenn Bäume frisch gefällt am Boden liegen. Darum: Absperrungen und Warnschilder beachten und Folge leisten, auch am Abend und am Wochenende. Der Waldknigge erklärt die Spielregeln im Wald: www.waldknigge.ch.
Weitere Informationen: www.waldschweiz.ch