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Inhalt

Mehr Fairness im Abstimmungskampf

24. Oktober 2024
Am 24. November 2024 stimmen die Klotenerinnen und Klotener über die beiden Vorlagen zur Stadtentwicklung ab. Es ist zu begrüssen und schön zu sehen, dass die Bevölkerung über Vor- und Nachteile der geplanten Entwicklungen diskutiert – so soll es sein, das gehört zu einer Demokratie. Die Botschaften des Bürgerkomitees können aber in einigen Teilen so nicht stehen gelassen werden.

Behörden haben die Pflicht, in einem Abstimmungskampf objektiv, vollständig, sachlich, verhältnismässig und transparent zu informieren, um die verfassungsmässig garantierte freie Willensbildung der Stimmbevölkerung zu unterstützen. Wenn Private irreführende und falsche Behauptungen verbreiten, welche die angestrebte Willensbildung in schwerwiegender Art beeinträchtigen, besteht für die Behörden aber auch eine Informationspflicht, welcher der Stadtrat hiermit nachkommen möchte.

Seit einigen Tagen sind die ersten Werbeblachen mit Schlagwörtern auf dem Stadtgebiet sichtbar. Das Referendumskomitee hat zudem ein Argumentarium veröffentlicht. Beide enthalten oder suggerieren teilweise Falschinformationen.

 

Thema Finanzen: Das Referendumskomitee führt aus, dass «mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit» von einer Steuererhöhung ausgegangen werden muss.

Diese Behauptung entbehrt jeglicher Faktengrundlage. Das Gegenteil ist der Fall: Der Stadtrat hat dem Gemeinderat soeben eine Steuerreduktion für 2025 von 5% beantragt. Dies, obwohl das Wachstum in Kloten in den letzten 15 Jahren so hoch war, wie es auch in den nächsten 15 Jahren im Steinacker realistisch sein könnte. Überdies liegt ein Gutachten der renommierten Finanzplanungsfirma «Infras» vor, welches ausweist, dass sich die Entwicklung finanziell sogar lohnen wird. Mehr dazu im Detail im kommenden Klotener Anzeiger.

 

Thema Bäume: Das Referendumskomitee behauptet, dass mit der Annahme der beiden Vorlagen «alle Bäume am Altbach abgeholzt» würden.

Weder der Richtplan noch die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung haben einen Einfluss auf den Umgang mit den Bäumen am Altbach. Vielmehr enthalten die Erlasse ganz viele Regelungen, wie Grünräume im Vergleich zur heutigen Regelung gefördert werden. Es entstehen tausende von Quadratmetern neue Grünflächen. In den beiden Vorlagen wird weder über die Glattalbahn noch über den Hochwasserschutz oder die Velohauptverbindung abgestimmt. Die Glattalbahn ist nicht Gegenstand der Vorlagen. Sie ist ein kantonales Projekt, über welches allenfalls in einer kantonalen Abstimmung befunden werden kann.

 

Thema Verkehr: Das Referendumskomitee behauptet, dass mit dem Steinacker ein Verkehrskollaps eintreten werde.

Der Steinacker ist heute nur zu 42% ausgenutzt, verursacht aber wegen der vielen Logistik- und Autohandelsbetriebe heute schon ein immenses Verkehrsaufkommen auf unseren Strassen. Wenn das heute mögliche Gewerbepotenzial ausgeschöpft würde, hätte dies sehr negative Auswirkungen auf unsere Strassen. Die neuen Regelungen im Steinacker zielen deshalb darauf ab, dass der Verkehr maximal auf dem heutigen Level bestehen bleibt, aber kein neuer Verkehr mehr dazu kommt. Dies funktioniert mit autoarmem Wohnen und einer multimodalen Mobilität. Es liegen mehrere Verkehrsgutachten und –simulationen vor, welche dies stützen – im Gegensatz zur Behauptung des Komitees.

Aus der Sicht des Stadtrates ist es bedenklich und schädlich, wenn die Stimmbevölkerung rein populistischen, teilweise schlicht erfundenen Argumenten ausgesetzt wird. Deshalb rufen wir alle Klotenerinnen und Klotener auf, sich ihre Meinung aufgrund von Fakten und sachlichen Argumenten zu bilden. Bis zur Abstimmung wird es dazu noch viele Möglichkeiten geben. Die Grundlagen zur Abstimmung finden Sie zudem auf unserer Webseite https://www.kloten.ch/abstimmungsunterlagen und demnächst im Abstimmungsbüchlein.

 

Stadtrat Kloten