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Inhalt

Verkehrskonzept SWISS Arena während der Eishockey-Saison 24/25 und Grossanlässen

17. Oktober 2024
In diesem Jahr werden wiederum verkehrspolizeiliche Massnahmen zum Schutz der Anwohner/innen in dem Quartier um die SWISS Arena umgesetzt.

Um den Anwohner/innen rund um die SWISS Arena sowie das Zentrum Schluefweg etwas mehr Ruhe zu gönnen und weiterhin zu gewährleisten, dass diese ihre Fahrzeuge auf ihren privaten Parkplätzen ordnungsgemäss parkieren können, wird ein Verkehrskonzept umgesetzt. Das Verkehrskonzept stützt sich darauf, dass frühzeitig vor Spielbeginn die Zufahrtsstrassen zum Quartier durch den Verkehrsdienst abgesperrt werden.

Die Sperrungen betreffen folgende Strassen:

  • Schwimmbadstrasse 1 – 16
  • Hardpüntstrasse 2- 14
  • Hardpüntweg 
  • Hasenbühlweg 2 – 12
     

Es gilt folgendes:

  • Neu werden die Zufahrtsbewilligungen in digitaler Form erteilt und nicht mehr in Kartenform.
  • Der Bramenring, Waldeggweg, Spitzweg, Lerchen- und Amselweg sowie die Schulstrasse sind von dem Verkehrskonzept nicht betroffen.
  • Die Zufahrt während dem temporären Fahrverbot wird nur den Fahrzeuglenkenden gestattet, welche eine gültige digitale Parkbewilligung der Blauen Zone B oder eine digitale Zufahrtsbewilligung besitzen.
  • Die Zufahrtsbewilligung wird nur an Anwohner/innen abgegeben, welche bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, im betroffenen Quartier wohnen, einen Privatparkplatz vorweisen können und für die auf sie lautenden leichten Motorwagen. Die Bewilligung wird auf das Kontrollschild ausgestellt. Pro Privatparkplatz wird eine Zufahrtsbewilligung erfasst.
  • Anwohner/innen, welche nicht über einen privaten Parkplatz verfügen, haben keinen Anspruch auf eine Zufahrtsbewilligung während dem temporären Fahrverbot.

Anwohner/innen im betroffenen Gebiet, welche bereits im Besitz einer Zufahrtsbewilligung bis Ende 2024 sind:
Die Zufahrtsbewilligung wurde durch die Abteilung digital bis 31.12.2026 verlängert.  

Anwohner/innen im betroffenen Gebiet, welche eine gültige Parkbewilligung für die Blaue Zone B haben: 
Die Zufahrt in den gesperrten Bereich wird gestattet. 

Anwohner/innen, die keine digitale Parkbewilligung der Zone B oder gültige Zufahrtsbewilligung besitzen:

  • Wenn Sie einen Garagen- oder Privatparkplatz im betroffenen Gebiet haben, können Sie kostenlos eine digitale Zufahrtsbewilligung beantragen.
  • Die Bewilligung wird auf Gesuch hin erteilt, wobei folgende Bedingungen nachweisbar erfüllt sein müssen:
    - Wohnort im betroffenen Quartier
    - Privater Parkplatz / Garagenplatz im betroffenen Quartier
  • Zuständige Stelle: Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, Dorfstrasse 58, 8302 Kloten, sicherheit@kloten.ch

Per E-Mail an sicherheit@kloten.ch einzureichen

  • Kopie Fahrzeugausweis 
  • Nachweis Privatparkplatz / Garage (z.B. Mietvertrag)
  • Angabe Name/Vorname, Wohnadresse, Telefonnummer

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Zufahrtsbewilligung digital erfasst und bestätigt.

Öffnungszeiten Abteilung Sicherheit, Dorfstrasse 58, 8302 Kloten

Montag – Mittwoch
08.00 – 12.30 Uhr

Donnerstag
13.30 – 18.30 Uhr

Freitag
08.00 – 12.30 Uhr

Diese Dienstleistung bringt den Anwohner/innen der betroffenen Quartiere an den Matchabenden grosse Erleichterung. Die Massnahmen bringen jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile: An den Matchabenden haben z.B. motorisierte Besucher/innen der Anwohner/innen ca. 2 Stunden vor Spielbeginn keine Zufahrt mehr zum Quartier und müssen ihre Autos anderweitig parkieren. Gemäss Erfahrung überwiegen jedoch die Vorteile für die Anwohner/innen, da mit diesem Regime der Suchverkehr und Lärm reduziert wird.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit, E-Mail sicherheit@kloten.ch