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Inhalt

Erlass Gebührenreglement Frühförderung und Krippe Looren

9. Mai 2024
Das Gebührenreglement Frühförderung und Krippe Looren wurde durch den Stadtrat mit Beschluss vom 07.05.2024 (Nr. 116-2024) erlassen und tritt per 01.08.2024 in Kraft.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegen den Beschluss des Stadtrates kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.              

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.06.2024

Rechtlicher Hinweis:

Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch

Zugehörige Objekte

Name
StR-Beschluss 7-5-2024 Gebührenreglement Frühförderung und Krippe Looren Download 0 StR-Beschluss 7-5-2024 Gebührenreglement Frühförderung und Krippe Looren
6.4-1.18_Gebührenreglement_Frühförderung_und_Krippe_Looren Download 1 6.4-1.18_Gebührenreglement_Frühförderung_und_Krippe_Looren