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Baumschutz

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Inventarisierte Bäume

Im Naturschutzinventar eingetragene Bäume dürfen nicht gefällt werden. Die Standorte der inventarisierten Bäume finden Sie in der Karte zum Naturschutzinventar der Stadt Kloten.

 

Geschützte Bäume

In der Stadt Kloten sind, innerhalb der Bauzonen, grundsätzlich alle Bäume unter Schutz gestellt, falls der Stamm einen Meter über dem Boden einen Umfang von 90 cm oder mehr (rund 30 cm Durchmesser) aufweist.

Ein geschützter Baum darf nur mit Bewilligung der Baupolizei gefällt werden. Hierfür muss ein Baumbestandesplan eingereicht werden. Für geschützte Bäume muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.

Als Ersatz dürfen keine Arten der schwarzen Liste oder Neophyten verwendet werden. Als Ersatzpflanzung ist eine standortgerechte Art mit dem Biodiversitätsindex-Minimum 2.3 gemäss der Baumliste von Grün Stadt Zürich oder standortgerechte Arten nach der Praxishilfe Bäume und Sträucher von Birdlife oder der Fachstelle Naturschutz des Kanton Zürichs zu wählen.

Zugehörige Objekte

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