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Inhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
26. November 2006
Kontakt
Susanne Bucher

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG)

Beschreibung
Ohne Familien ist unsere Gesellschaft nicht denkbar. Eltern übernehmen
wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben für alle;
sie tragen dabei auch hohe Kosten. Um diese Kosten wenigstens
teilweise auszugleichen, gibt es die Familienzulagen. Diese
sind grundsätzlich kantonal geregelt. Sowohl die Höhe der
Familienzulagen als auch die Bedingungen, unter denen man
sie beanspruchen kann, variieren je nach Kanton. Deshalb wird
seit langem über eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen
diskutiert.

Das vorliegende Familienzulagengesetz harmonisiert die kantonalen
Regelungen und verringert die Unterschiede. Es garantiert
für alle Kinder von Arbeitnehmenden eine monatliche Kinderzulage
von mindestens 200 Franken (bis zum 16. Geburtstag) bzw.
eine Ausbildungszulage von 250 Franken (für 16- bis 25-Jährige
in Ausbildung). Das Gesetz schliesst ferner gezielt eine Lücke,
indem Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen (z. B. Renten,
Stipendien, Vermögenserträge) neu in der ganzen Schweiz Familienzulagen
erhalten.

Die Kantone können über die Minimalregelungen des Bundes
hinausgehen und ihre Familienzulagen auf andere kantonale
Leistungen für Eltern abstimmen. Sie bleiben somit in der Familienpolitik
weitgehend autonom.

Die einheitlicheren Regelungen für die Familienzulagen erleichtern
die Situation vieler Eltern und vereinfachen den Arbeitgebenden
sowie den Familienausgleichskassen die Durchführung. Die
Mehrkosten entfallen hauptsächlich auf die Arbeitgebenden, es
sei denn, die Kantone ändern die heutige Finanzierungsweise.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das gegnerische
Komitee wendet sich gegen die Mehrkosten zulasten
der Wirtschaft und lehnt jeden Eingriff in die Kompetenz der
Kantone im Bereich der Familienzulagen ab.

Bundesrat und Parlament befürworten das Familienzulagengesetz,
denn es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss.
Das Gesetz harmonisiert landesweit den Anspruch auf
Familienzulagen und legt angemessene Mindestbeträge fest.
Die entstehenden Mehrkosten sind vertretbar.
Formulierung
Weitere Informationen finden Sie auch auch auf der Homepage des Bundes.
Ebene
Bund
Art
-

Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Beschreibung
Die demokratischen und wirtschaftlichen Reformen in den ehemals
kommunistischen Staaten Osteuropas schaffen Sicherheit,
Stabilität und Wohlstand in Europa. Davon profitiert auch die
Schweiz. Deshalb unterstützt sie diese Anstrengungen seit dem
Fall der Berliner Mauer.

Die dafür notwendige Rechtsgrundlage muss erneuert werden.
Das neue Osthilfegesetz ist auf zehn Jahre befristet und erlaubt
folgendes Engagement:

• Die Schweiz unterstützt weiterhin die Reformen in Osteuropa
ausserhalb der EU (traditionelle Osthilfe);
• Die Schweiz hilft neu mit, die wirtschaftlichen und sozialen
Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen (Erweiterungsbeitrag).

Diesen Erweiterungsbeitrag, auch als Kohäsionsbeitrag bezeichnet,
wird die Schweiz eigenständig und in Form konkreter Projekte
in den zehn neuen EU-Staaten leisten. Die Schweiz geht für einen
Zeitraum von fünf Jahren Projektverpflichtungen über insgesamt
eine Milliarde Franken ein.

Die Zahlungen werden innerhalb des Budgets kompensiert. Der
Bund macht keine zusätzlichen Schulden und die Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler werden nicht zusätzlich belastet. Die erforderlichen
Budgetkürzungen werden bei der Auslandhilfe vorgenommen.
Die Entwicklungshilfe für die ärmsten Staaten ist davon
aber nicht betroffen.

Drei Komitees haben das Referendum ergriffen. Sie kritisieren die
Art der Finanzierung des Erweiterungsbeitrags und befürchten
eine zu grosse Belastung der Bundeskasse, auch weil sie weitere
Forderungen der EU erwarten.

Bundesrat und Parlament wollen die traditionelle Solidarität der
Schweiz mit Osteuropa weiterführen. Das ist auch im Interesse
unseres Landes: Die Schweiz investiert in den bilateralen Weg
und in die guten Beziehungen zur EU. Der Aufbau von Handelspartnerschaften
schafft Chancen für Schweizer Unternehmen und
Arbeitsplätze. Zudem helfen wir mit, den Einwanderungsdruck
und Umweltprobleme zu verringern.
Formulierung
Weitere Informationen finden Sie auch auch auf der Homepage des Bundes.
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache an der Primarschule"

Beschreibung
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am Abstimmungssonntag vom 26. November 2006 eine kantonale Vorlage zu unterbreiten. Es handelt sich um die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache an der Primarschule». Die Volksinitiative verlangt eine Ergänzung im Volksschulgesetz, damit in der Primarschule nicht mehr zwei sondern nur noch eine einzige Fremdsprache obligatorisch unterrichtet werden darf.
Formulierung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons Zürich.
Ebene
Kanton
Art
-