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Inhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
24. September 2006
Kontakt
Susanne Bucher
Beschreibung
Details unter "Politik/Abstimmungen"

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer

Beschreibung
Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) regelt insbesondere die Zulassung und den Aufenthalt von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, die nicht unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. Mit der Totalrevision des Ausländergesetzes will der Bundesrat die Rechtsstellung von Ausländerinnen und Ausländern nun umfassend auf Gesetzesstufe (bisher hauptsächlich in Verordnungen des Bundesrats) regeln. Dadurch wird das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik direkt mit einbezogen. Das neue Ausländergesetz bezeichnet erstmals auch die Grundsätze und Ziele der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und das Gesetz schafft entsprechende Koordinationsinstrumente.
Der Gesetzesentwurf sieht einerseits Verbesserungen und administrative Erleichterungen für die dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer vor. Andererseits regelt er die Zulassung zur Erwerbstätigkeit von Personen ausserhalb der EU und der EFTA-Staaten detailliert. Bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt setzt der vorliegenden Gesetzesentwurf auf ein duales Zulassungssystem. Es basiert auf dem Konzept einer gegenseitigen Öffnung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten im Rahmen der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens; dieses Abkommen wird auf die EFTA-Staaten ausgedehnt.
Zudem schafft das neue Ausländergesetz verstärkte Sanktionen zur Durchsetzung des Ausländerrechts.
Formulierung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons Zürich
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative vom 9. Oktober 2002 "Nationalbankgewinne für die AHV"

Beschreibung
Die Aufhebung der Goldbindung des Frankens hat dazu geführt, dass die Schweizerische Nationalbank SNB über grössere Währungsreserven verfügte, als sie für die Führung der Geld- und Währungspolitik benötigte. Ein Vermögen im Gegenwert von 1'300 Tonnen Gold oder rund 21 Milliarden Franken stand für andere öffentliche Zwecke zur Verfügung. Verschiedene Vorschläge zur Verwendung dieses Vermögens fanden keine Mehrheit. Im Februar 2005 beschloss der Bundesrat deshalb, das in der Vergangenheit entstandene Goldvermögen gemäss dem geltenden Verteilschlüssel für die SNB-Gewinne zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone auszuschütten. Diese Ausschüttung wurde im Frühsommer 2005 durchgeführt.
Die am 9. Oktober 2002 eingereichte Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" ("KOSA-Initiative") beschäftigt sich nicht mit dem bereits verteilten Vermögen, sondern mit den künftigen und jährlich anfallenden Nationalbankgewinnen. Gemäss der Initiative sollen vom Gewinn künftig eine Milliarde Franken jährlich an die Kantone überwiesen werden. Der allfällige Rest des Gewinnes soll an den AHV-Fonds ausgeschüttet werden.
Formulierung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons Zürich
Ebene
Bund
Art
-

Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes

Beschreibung
Mit der Revision des Asylgesetzes will der Bundesrat das Asylverfahren, die Wegweisungsentscheide und den Vollzug des Gesetzes neuen Herausforderungen anpassen. Zudem drängt sich eine Angleichung der Asylgesetzgebung an die Entwicklungen in der EU auf. Die Teilrevision des Asylgesetzes stellt die erforderlichen Grundlagen bereit, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und zeitgemässe Instrumente dafür zur Verfügung zu haben. Die humanitäre Tradition der Schweiz soll dabei erhalten bleiben.
Formulierung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons Zürich
Ebene
Bund
Art
-