Eine gute Bildung macht den Menschen selbstständig und
befähigt ihn, sich in Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren.
Ein hoher Bildungsstand der Bevölkerung ist die Basis für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes.
• Die neuen Verfassungsbestimmungen verankern die hohe Qualität und die Ausgestaltung offener, flexibler Bildungswege («Durchlässigkeit») als wegleitende Ziele für das gesamte Bildungssystem. Aus einem Nebeneinander von
kantonalen Bildungssystemen und vom Bund geregelten Teilbereichen soll ein überblickbares Gesamtsystem werden («Bildungsraum Schweiz»).
• Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen,
Übergänge im System und Anerkennung von Abschlüssen sollen gesamtschweizerisch harmonisiert sein. Damit wird die Mobilität der Bevölkerung weiter erleichtert.
Finden die Kantone keine einheitlichen Lösungen, so kann der Bund diese vorgeben.
• Die verschiedenen Bildungswege (berufsbezogen und allgemein bildend) sollen eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden.
• Bund und Kantone steuern den Hochschulbereich künftig gemeinsam. Bei den Studienstufen und ihren Übergängen, bei der Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen sowie bei den Finanzierungsgrundsätzen wird eine Vereinheitlichung erleichtert.
• Die Kantone behalten die Schulhoheit. Die Verfassung verpflichtet aber die Kantone und den Bund zur Zusammenarbeit. Bei der parlamentarischen Beratung gab es nur sehr vereinzelte skeptische Stimmen. So wurde zum Beispiel eine stärkere Rolle des Bundes gewünscht, namentlich im Hochschulbereich. Bundesrat, Parlament und die grosse Mehrheit der Kantone stehen hinter den neuen Verfassungsbestimmungen. Diese tragen den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen Rechnung und sind gleichzeitig die optimale Grundlage für eine zukunftsgerichtete Ausgestaltung des Schweizer Bildungssystems im Interesse des Einzelnen und der Gesellschaft.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.admin.ch/ch/d/pore/va/20060521/index.html