Kopfzeile

close

Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Abstimmungen und Wahlen

Informationen

Datum
21. Mai 2006
Kontakt
Susanne Bucher

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005 über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung

Beschreibung
Eine gute Bildung macht den Menschen selbstständig und
befähigt ihn, sich in Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren.
Ein hoher Bildungsstand der Bevölkerung ist die Basis für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes.

• Die neuen Verfassungsbestimmungen verankern die hohe Qualität und die Ausgestaltung offener, flexibler Bildungswege («Durchlässigkeit») als wegleitende Ziele für das gesamte Bildungssystem. Aus einem Nebeneinander von
kantonalen Bildungssystemen und vom Bund geregelten Teilbereichen soll ein überblickbares Gesamtsystem werden («Bildungsraum Schweiz»).

• Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen,
Übergänge im System und Anerkennung von Abschlüssen sollen gesamtschweizerisch harmonisiert sein. Damit wird die Mobilität der Bevölkerung weiter erleichtert.
Finden die Kantone keine einheitlichen Lösungen, so kann der Bund diese vorgeben.

• Die verschiedenen Bildungswege (berufsbezogen und allgemein bildend) sollen eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden.

• Bund und Kantone steuern den Hochschulbereich künftig gemeinsam. Bei den Studienstufen und ihren Übergängen, bei der Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen sowie bei den Finanzierungsgrundsätzen wird eine Vereinheitlichung erleichtert.

• Die Kantone behalten die Schulhoheit. Die Verfassung verpflichtet aber die Kantone und den Bund zur Zusammenarbeit. Bei der parlamentarischen Beratung gab es nur sehr vereinzelte skeptische Stimmen. So wurde zum Beispiel eine stärkere Rolle des Bundes gewünscht, namentlich im Hochschulbereich. Bundesrat, Parlament und die grosse Mehrheit der Kantone stehen hinter den neuen Verfassungsbestimmungen. Diese tragen den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen Rechnung und sind gleichzeitig die optimale Grundlage für eine zukunftsgerichtete Ausgestaltung des Schweizer Bildungssystems im Interesse des Einzelnen und der Gesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.admin.ch/ch/d/pore/va/20060521/index.html
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Kantonale Vorlagen

Gesetz über das Kantonsspital Winterthur vom 19. September 2005

Beschreibung
Mit dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur wird das Kantonsspital Winterthur zu einem rechtlich selbstständigen Betrieb. Die Vorlage entspricht weitgehend dem Gesetz über das Universitätsspital Zürich. Die strategische Führung wird neu einem Spitalrat zugewiesen, während das operative Geschäft wie bisher von der Spitaldirektion geführt wird. Die enge Verbindung des Kantonsspitals zu seinen Trägergemeinden bleibt bestehen:
Die Stadt Winterthur und die übrigen Gemeinden der Spitalregion Winterthur haben das Recht, zwei der Spitalratsmitglieder zur Wahl vorzuschlagen. Wie das
Universitätsspital wird auch das Kantonsspital Winterthur die Möglichkeit haben,
seine Organisation weitgehend selbstständig zu bestimmen und in begrenztem
Mass auch unternehmerisch tätig zu sein. Auch hier wurde auf eine weitergehende
Autonomie, insbesondere auf eine Privatisierung, verzichtet. Das Kantonsspital
Winterthur gilt als Musterspital, hat laufend Neuerungen umgesetzt und ist auf
eine Verselbstständigung gut vorbereitet.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.sk.zh.ch/internet/sk/de/publikation/abstimmungszeitung.html
Ebene
Kanton
Art
-

Gesetz über das Universitätsspital Zürich vom 19. September 2005

Beschreibung
Mit dem Gesetz über das Universitätsspital Zürich wird das Universitätsspital Zürich zu einem rechtlich selbstständigen Betrieb. Dies bringt dem Universitätsspital mehr unternehmerische Freiheit und bessere Führungsstrukturen. Neu legt ein vom Regierungsrat gewählter Spitalrat die Unternehmensstrategie fest. Die Oberaufsicht verbleibt weiter beim Kantonsrat.
Die Anstellungsbedingungen für das Personal werden nicht verschlechtert gegenüber heute, sie sind nach wie vor öffentlichrechtlich geregelt. Die neue Rechtsform entspricht derjenigen der Universität Zürich, mit der das Universitätsspital eng zusammenarbeitet. Weil das Spital auch weiterhin eine wichtige Aufgabe im Bereich der Grundversorgung hat, wurde auf eine weitergehende Autonomie, insbesondere auf eine Privatisierung, verzichtet.
Das neue Gesetz setzt Neuerungen mit Augenmass um:
Die Verselbstständigung schafft gute Voraussetzungen dafür, dass das mit mehr Eigenverantwortung ausgestattete Universitätsspital mit weniger Aufwand noch patientenorientiertere Leistungen erbringen und sich so einen Spitzenplatz in der gesamtschweizerischen Spitallandschaft wahren kann.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.sk.zh.ch/internet/sk/de/publikation/abstimmungszeitung.html
Ebene
Kanton
Art
-

Kommunale Vorlagen

Schulpflege

Formulierung
Wahl von 14 Mitgliedern der Schulpflege
Ebene
Gemeinde
Art
-