Die Finanzierung der Investitionen von Anlagen des öffentlichen Verkehrs erfolgt im Kanton Zürich über den Verkehrsfonds. Beispiele sind die Durchmesserlinie, die Glattalbahn oder die Tramverbindung über die Hardbrücke. Der Verkehrsfonds stellt langfristig sicher, dass genügend Geld für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems vorhanden ist.
Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Personenverkehrsgesetz) sieht in der geltenden Fassung jährliche Fondseinlagen des Kantons von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016 finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über einen nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die Einlage in den kantonalen Verkehrsfonds von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Darüber hinaus hat der Regierungsrat dem Kantonsrat im Rahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 beantragt, die Einlagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jährlich um weitere 5 Mio. Franken zu senken, d. h., es sollen in diesen Jahren nur je 50 Mio. Franken einbezahlt werden. Dem Kantonsrat ging der ausserordentliche Sparbeitrag zu wenig weit. Er setzte die Fondseinlage in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf jährlich 20 Mio. Franken fest. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt dennoch erreicht wird, sollen die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2020 bis 2037 durch Mehreinlagen kompensiert werden. Für diese Anpassungen braucht es eine Gesetzesänderung. Gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
Der Kantonsrat empfiehlt: Ja
Der Regierungsrat empfiehlt: Nein
Die Parolen der im Kantonsrat vertretenen Parteien:
JA empfehlen: SVP, FDP, CVP, EDU
NEIN empfehlen: SP, Grüne, glp, EVP, AL
Stimmfreigabe: -
Erklärvideo Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr