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Inhalt

Kehrichtgebühren und Entsorgungstarife

Entsorgungsgebühren

Die Gebühren und Tarife für die Grüngut- und Kehrichtentsorgung sowie die Preise für die Entsorgung in der Hauptsammelstelle Römerweg finden Sie im Gebührenreglement über das Abfallwesen

Die Siedlungsabfallentsorgung wird gemäss Art. 32a Abs. 1 USG mit verursachergerechten Abfallgebühren finanziert. Dies wird mit der Erhebung von fixen Grundgebühren und mengenabhängigen Entsorgungsgebühren umgesetzt.

Mit fixen Grundgebühren wird in Kloten folgendes finanziert:

  • Grüngutsammlung und Grundreinigung der Grüngutcontainer
  • Separatabfuhren wie Papier, Karton
  • Sämtliche Separatsammlungen wie Glas, Aluminium/Stahlblech, Altmetall, Grubengut, Altöl etc.
  • Personalaufwand und Betrieb sowie Unterhalt von Haupt- und Nebensammelstellen, Bewirtschaftung öffentliche Abfalleimer, Reinigung von Littering im öffentlichen Raum
  • Administration

Mit den mengenabhängigen Entsorgungsgebühren werden in Kloten folgende Leistungen abgedeckt:

  • Kehrichtabfuhr in IGKSG Kehrichtsäcken
  • Entsorgung von Sperrgut mit Sperrgutmarken oder Entsorgung in der Hauptsammelstelle

 

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
6.4-1.12 Gebührenreglement über das Abfallwesen 1. Januar 2024
7.4-3 Abfallverordnung 10. März 2021