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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Inhalt

Abmeldung / Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur möglich, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Steueramt: Weitere Informationen finden Sie hier

Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung wird innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter gemeldet und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/innen: Identitätskarte / Reisepass
Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen dazu finden Sie hier

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Einwohnerkontrolle:
Email einwohnerkontrolle@kloten.ch
Tel. 044 815 12 10

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Name
Gesuch Aufrechterhaltung (DOCX, 92.97 kB) Download 0 Gesuch Aufrechterhaltung